Deutscher Gewerkschaftsbund

Kundgebung am 9.4.2016 in München

Fakten-Check Werkverträge

Weitere Infos und Hintergründe

DGB

Klare Regeln für Werkverträge

Immer mehr Arbeitgeber missbrauchen Werkverträge. Das führt dazu, dass Beschäftigte unterschiedlich bezahlt werden, obwohl sie beide die gleiche Arbeit erledigen. Der DGB sagt: Wir wollen keine Angestellten zweiter Klasse.

Werkverträge: Finde den Fehler

DGB

Was ist überhaupt ein Werkvertrag?

Mit einem Werkvertrag vergibt ein Auftraggeber fest definierte Gewerke an eine Fremdfirma oder eine Einzelperson. Anders als bei einem Dienstvertrag wird nicht nur eine Leistung geschuldet, sondern auch der Erfolg. In den letzten Jahren wird von vielen Unternehmen dieses "Werk" sehr frei definiert. Ein großes schwedisches Möbelhaus ließ 2011 in einem seiner Zentrallager in Dortmund die gesamte Nachtschicht von einer litauischen Firma mit Werkvertrag erledigen. Dafür gab es eine Pauschale je abgeladenen Container. In anderen Fällen bestand das "Werk" darin, Schweinehälften im Akkord zu zerteilen oder Flaschen in einem Getränkegroßhandel zu sortieren. "Wenn aber ein Schlachter Schweinehälften schneidet oder ein Lagerarbeiter Flaschen sortiert, dann ist das die typische Arbeit eines Festangestellten", kritisiert Claus-Harald Güster, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Mehr Infos

Keine Arbeitsanweisungen des Auftraggebers

Wesentliches Merkmal eines Werkvertrags ist es außerdem, dass der Auftragnehmer das Werk mit eigenen Arbeitskräften erstellt, für dieses Werk haftet und selbst bestimmt, wie es produziert wird. In der Regel hält er dafür eigene Maschinen und Anlagen vor. Der Auftragnehmer ist zuständig für den eventuellen Einsatz weiterer Arbeitnehmer und diesen gegenüber auch weisungsberechtigt. Das heißt im Klartext: Das Unternehmen, das eine Werkvertragsfirma beauftragt, darf deren Angestellten eigentlich keine Weisungen erteilen. In der Praxis sieht das oft anders aus.

Neues Instrument für Lohndumping: Werkverträge statt Leiharbeit

Welche Merkmale erfüllt sein müssen, damit ein Werkvertrag vorliegt, ist in allgemeiner Form im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Eine klare Regelung zur Abgrenzung von einer abhängigen Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gibt es jedoch nicht. Das führt dazu, dass Werkverträge zum Nachteil der Beschäftigten missbraucht werden können. Und da durch den Einsatz der Gewerkschaften für Branchen-Mindestlöhne und tarifliche Regelungen Lohndumping durch Leiharbeit kaum noch möglich, nutzen immer mehr Arbeitgeber Werkverträge statt Leiharbeit, um die Tariflöhne der Stammbelegschaften zu unterlaufen.

Unsere Position, unsere Lösungen

Werkverträge – Missbrauch stoppen

Der DGB zeigt in der Broschüre "Werkverträge – Missbrauch stoppen, Gute Arbeit durchsetzen", wie Arbeitgeber Werkverträge missbrauchen, um Lohndumping zu betreiben. Der DGB hat deshalb konkrete Lösungsvorschläge entwickelt, wie der Missbrauch von Werkverträgen endlich gestoppt werden kann.

DOWNLOAD DER BROSCHÜRE

Screenshot Titel DGB-Broschüre Werkverträge - Missbrauch stoppen

DGB

Was bei Werkverträgen getan werden muss

Rechtsfolgen eines Missbrauchs festlegen: Wenn festgestellt wird, dass missbräuchlichen Werkvertrag vorliegt, hat dies zur Folge, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Solo-Selbständigen beziehungsweise den Beschäftigten des Werknehmers entsteht.

Mitbestimmung stärken: Die betriebliche Interessenvertretung muss das Recht erhalten, den Einsatz von Fremdfirmen zu verweigern, wenn die Interessen der eigenen Belegschaft unmittelbar berührt sind. Die Informationsrechte müssen gestärkt werden. Die Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen müssen wissen, welche Personen sich überhaupt auf dem Gelände befinden und welche Tätigkeiten sie konkret ausüben.

Kontrollen und Klagerecht ausweiten: Derzeit müssen die Beschäftigten ihre Rechte selbst durchsetzen. Dies ist oft mit dem Verlust des Arbeitsplatzes verbunden. Deswegen müssen die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ein Verbandsklagerecht erhalten, um diese Rechte stellvertretend durchzusetzen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit und die Sozialversicherungsträger benötigen wirkungsvolle Kontrollmöglichkeiten, so dass missbräuchliche Konstruktionen rechtssicher unterbunden werden können.

Scheinselbständigkeit konsequenter verfolgen und unterbinden: Immer mehr Selbstständige sind faktisch scheinselbstständig, weil sie nur für einen Auftraggeber arbeiten. Durch die Beschäftigung von Scheinselbstständigen werden betriebliche und sozialrechtliche Risiken auf diese verlagert und Schutzbestimmungen für die ArbeitnehmerInnen unterlaufen. Der DGB schlägt deshalb vor, die Kriterien für die Abgrenzung von Selbstständigen und Scheinselbständigen zu präzisieren und zu ergänzen.

Kettenverträge eingrenzen: Der DGB schlägt vor, die Subunternehmerketten zu begrenzen und zu verlangen, dass die Subunternehmen wenigstens einen Teil des Auftrages selbst ausführen müssen.

Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser schützen: Der grenzüberschreitende Arbeitskräfteeinsatz ist besonders missbrauchsanfällig und schwer zu überwachen. Hierzu muss die Europäische Union ihr Regelwerk für grenzüberschreitenden Arbeitseinsatz verbessern, Kontrollen erleichtern und fälschungssichere Bescheinigungen einführen.

Werkvertrag oder Leiharbeit?

DGB zum Thema Leiharbeit

Was bei der Leiharbeit getan werden muss

Zehn Jahre nach der "Reform" der Leiharbeit im Zuge der Hartz-Gesetze kann von einer wirklichen Gleichbehandlung und einem angemessenen Gesamtschutz keine Rede sein. Es ist deswegen richtig, dass die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag weitere Verbesserungen zur vollständigen Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie vorsehen. Die Koalitionsparteien haben unter anderem vereinbart, die Überlassungshöchstdauer gesetzlich auf 18 Monate zu begrenzen und die Leiharbeitskräfte nach spätestens neun Monaten beim Entgelt mit den Stammarbeitskräften des Einsatzbetriebes gleichzustellen.

Aus gewerkschaftlicher Sicht gibt es dringenden Handlungsbedarf insbesondere auch zu folgenden Aspekten:

  • Streikbrecherarbeiten durch Verleihbetriebe müssen gesetzlich verboten werden. Die Verleihbetriebe haben sich zwar im Tarifvertrag verpflichtet, keine Streikbrecher einzusetzen. Der Poststreik hat aber gezeigt, dass es Schlupflöcher gibt, so sind z.B. ausländische Leiharbeiter eingesetzt worden. Ein gesetzliches Verbot schafft hier Klarheit und Gleichbehandlung.
  • Leiharbeitskräfte müssen bei den betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerten berücksichtigt werden. So werden Arbeitgeber daran gehindert, durch das Auslagern von Arbeit auf Verleihunternehmen die Betriebsräte zu schwächen.
  • Darüber hinaus soll es nicht mehr möglich sein, einen Werkvertrag nachträglich in Leiharbeit umzuwandeln. Dieses Schlupfloch hatten viele Unternehmen offen gehalten, wenn sie Werkverträge konstruiert haben, die zweifelhaft waren. Wenn es zu einer Beanstandung kam, wurde der Werkvertrag in Leiharbeit „umgewandelt“, dies hatte zur Folge, dass der Einsatzbetrieb die Beschäftigten nicht als eigene Arbeitskräfte übernehmen musste. Das Verbot der Umwandlung soll also insbesondere „schwarze Schafe“ abschrecken.
  • Branchenspezifische Regelungen sollten geschaffen werden, die die Weiterbildung beschäftigter Leiharbeitskräfte verbessert.


Handlungsbedarf gibt es ebenso bezüglich der Überwachung des Verleihgewerbes und einer Verbesserung der Stabilität der Leiharbeitsverhältnisse. So sollte das Leiharbeitsverhältnis nicht länger auf die Dauer der erstmaligen Einsatzzeit beim Entleiher begrenzt werden können. Das Verbot dieser Synchronisation war geltendes Recht bis 2003. Die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung und weiterer Schritte sind überfällig.


DOWNLOAD

arbeitsmarkt aktuell 8/2015: Risiken und Reformbedarf in der Leiharbeit (PDF, 471 kB)

Leiharbeitsbeschäftigte sind überdurchschnittlich oft von Arbeitslosigkeit betroffen. So wird rund die Hälfte aller Leiharbeitsverhältnisse bereits nach weniger als drei Monaten beendet. Und mehr als ein Drittel rutscht direkt in Hartz IV, obwohl sie vorher sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben.

Video


Wie Werkverträge Belegschaften spalten

Werkverträge – Missbrauch stoppen

Dokument ist vom Typ application/pdf.

Der DGB zeigt in der Broschüre "Werkverträge – Missbrauch stoppen", wie Arbeitgeber in verschiedenen Branchen Werkverträge einsetzen, um Belegschaften zu spalten und Lohndumping zu betreiben. Außerdem hat der Deutsche Gewerkschaftsbund konkrete Lösungsvorschläge entwickelt, wie der Missbrauch von Werkverträgen endlich unterbunden werden kann.

Arbeitsrecht: Die Rechtsfrage

Werk­ver­trä­ge: Wel­che Rech­te ha­ben die Be­schäf­tig­ten?
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
DGB/Simone M. Neumann
Immer mehr Unternehmen nutzen Werkverträge, um tarifliche Regelungen zu umgehen und den sozialen Schutz der Beschäftigten zu unterlaufen – eine bequeme Möglichkeit, um Kosten zu sparen und die Belegschaft zu verkleinern. Die Expertinnen und Experten vom DGB-Rechtsschutz haben deshalb einen genauen Blick darauf geworfen, was Werkverträge für die Beschäftigten bedeuten.
weiterlesen …

Werkverträge und Leiharbeit

Stu­die: Werk­ver­trä­ge oft teu­rer als ge­dacht
Taschenrechner, Geldscheine
Colourbox
Aufgaben auslagern, Lohnkosten reduzieren - mit Werkverträgen versuchen Unternehmen oft Geld zu sparen. Doch diese Rechnung geht nicht immer auf: Denn die wirklichen Kosten für Werkverträge werden häufig unterschätzt. Betriebräte können jedoch bei der Risikobewertung eine wichtige Rolle spielen. Das ist ein Ergebnis des Trendberichts „Werkverträge“ der Hans-Böckler-Stiftung.
weiterlesen …

Ur­teil: Leih­ar­bei­ter zäh­len bei Auf­sichts­rat mit
Arbeiter bei Siemens
DGB/Simone M. Neumann
Ab einer bestimmten Zahl von Beschäftigten müssen viele Unternehmen in Deutschland mitbestimmte Aufsichtsräte einrichten – also Aufsichtsräte, in denen auch Arbeitnehmervertreter sitzen. Grundsätzlich sind Leiharbeiternehmer mitzuzählen, wenn es um den mitbestimmten Aufsichtsrat geht. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht geurteilt.
weiterlesen …

Stu­die: Werk­ver­trä­ge oft recht­lich pro­ble­ma­tisch
DGB/Simone M. Neumann
Firmen nutzen Werkverträge, um Arbeiten ausführen zu lassen, die sie nicht selbst ausführen können oder wollen. Doch für die Mitbestimmung kann es schwerwiegende Folgen haben, wenn Betriebe zentrale Prozesse der Wertschöpfung auslagern, ergab jetzt eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung.
weiterlesen …

Stu­die: Je­der zwei­te Leih­ar­beits-­Job dau­ert we­ni­ger als 3 Mo­na­te
Arbeiter am Fließband bei Volkswagen
DGB/Simone M. Neumann
Kaum Kündigungsschutz, hohes Verarmungsrisiko: Fast die Hälfte der Leiharbeitsbeschäftigten wird nach weniger als drei Monaten wieder gekündigt. Über ein Drittel der Entlassenen landet sofort in Hartz IV, zeigt eine aktuelle DGB-Studie zur Leiharbeit.
weiterlesen …

Schein­werk­ver­trag & Co: Ak­tu­el­le Recht­spre­chung
Richterhammer auf Richterpult
Colourbox
Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung – Scheinwerkvertrag – Rechtsmissbrauch: Themen mit denen sich die Arbeitsgerichte vielfach auseinandersetzen müssen. DGB-Rechtsschutz-Expertin Silke Clasvorbeck hat für die DGB-Rechtsfrage aktuelle Urteile zum Thema Werkverträge zusammengestellt.
weiterlesen …

Weitere Themen

Zu­sam­men für De­mo­kra­tie. Im Bun­d. Vor Or­t. Für Al­le.
Gruppe junger Menschen stehen lachend im Kreis und legen ihre Hände aufeinander
DGB/rawpixel/123rf.com
„Zusammen für Demokratie. Im Bund. Vor Ort. Für Alle“: Unter diesem Motto haben wir uns mit rund 50 anderen Organisationen zu einem starken Bündnis zusammengeschlossen. Gemeinsam verteidigen wir unsere Demokratie – und alle, die hier leben.
Zur Pressemeldung

1. Mai 2024: Mehr Lohn, mehr Frei­zeit, mehr Si­cher­heit
1. Mai 2024. Mehr Lohn. Mehr Freizeit. Mehr Sicherheit.
DGB
Tag der Arbeit, Maifeiertag oder Kampftag der Arbeiterbewegung: Am 1. Mai rufen wir Gewerkschaften zu bundesweiten Kundgebungen auf. 2024 steht der 1. Mai unter dem Motto „Mehr Lohn, mehr Freizeit, mehr Sicherheit". Das sind unsere 3 Kernversprechen. Wir geben Antworten auf die zunehmende Verunsicherung in der Gesellschaft.
weiterlesen …

#Ta­rif­wen­de: Jetz­t!
Infografik mit Kampagnenclaim "Eintreten für die Tarifwende" auf roten Untergrund mit weißen Pfeil, der leicht nach oben zeigt.
DGB
Immer weniger Menschen arbeiten mit Tarifvertrag. Die Tarifbindung sinkt. Dadurch haben Beschäftigte viele Nachteile: weniger Geld und weniger Sicherheit. Wir sagen dieser Entwicklung den Kampf an – zusammen mit unseren Gewerkschaften – und starten für dich und mit dir die Kampagne #Tarifwende!
weiterlesen …

ein­blick - DGB-In­fo­ser­vice kos­ten­los abon­nie­ren
einblick DGB-Infoservice hier abonnieren
DGB/einblick
Mehr online, neues Layout und schnellere Infos – mit einem überarbeiteten Konzept bietet der DGB-Infoservice einblick seinen Leserinnen und Lesern umfassende News aus DGB und Gewerkschaften. Hier können Sie den wöchentlichen E-Mail-Newsletter einblick abonnieren.
zur Webseite …