Deutscher Gewerkschaftsbund

16.12.2015
Die Rechtsfrage 6/2015

Betriebsratsarbeit: Wie weiche ich Stolpersteinen aus?

Worauf ist bei einer Einladung zur Betriebsratssitzung zu achten? Welche Rolle spielt die Tagesordnung? Wann ist ein Beschluss wirksam – und unter welchen Voraussetzungen ist ein Verfahrensfehler heilbar? Die wichtigsten Tipps rund um die Betriebsratsarbeit

Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Und Fehler passieren. Bei der Betriebsratsarbeit kann das ärgerlich sein, vor allem dann, wenn ein Beschluss dadurch fehlerhaft und der Verfahrensfehler nicht heilbar ist. In dieser Ausgabe der DGB-Rechtsfrage beantworten die Expertinnen und Experten der DGB Rechtschutz GmbH die wichtigsten Fragen rund um die korrekte Betriebsratsarbeit und verraten, wo Stolpersteine liegen.

Mann versucht riesigen Stein zu bewegen

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16.12.2015
Die Rechtsfrage 6/2015

Das Wichtigste zu Abstimmungen, Sitzungen, Beschlüssen des Betriebsrats

Eine Frau und zwei Männer in einer Besprechung

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  • Der Betriebsrat bildet als Kollegialorgan seinen gemeinsamen Willen durch Beschluss. Und dieser ist nur dann wirksam, wenn er ordnungsgemäß zustande gekommen ist.
  • Der Betriebstrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder (einschließlich Ersatzmitglieder) an der Abstimmung teilnehmen.
  • Durch die Abstimmung muss eine einheitliche Willensbildung herbeigeführt werden. Es ist eine einfache Mehrheit nötig, um einen Antrag anzunehmen oder abzulehnen.
  • Die Einladung zu einer Betriebsratssitzung muss den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) entsprechen. Sie muss an alle Betriebsratsmitglieder gehen und so rechtzeitig erfolgen, dass diese sich auf die Sitzung vorbereiten können.
  • Der Einladung ist eine Tagesordnung beizufügen, aus der hervorgeht, welche Angelegenheiten in der Sitzung behandelt werden. Unter bestimmten Umständen kann die Tagesordnung während der Sitzung geändert oder ergänzt werden.
  • Wenn ein Betriebsratsmitglied verhindert ist, muss ein Ersatzmitglied eingeladen werden. Dabei ist auf eine bestimmte Reihenfolge zu achten.
  • Wenn ein Betriebsratsmitglied selbst betroffen ist, zum Beispiel von einer Entlassung oder Versetzung, darf es nicht an der Beratung und Abstimmung teilnehmen.
  • Ein Formfehler kann dazu führen, dass ein Beschluss, unabhängig vom Inhalt, ungültig ist.
  • Um nachweisen zu können, dass ein Beschluss korrekt zustande gekommen ist, sollte in der Sitzung Protokoll geführt werden.

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In der Rubrik "Die Rechtsfrage" gibt es wichtige Infos für Beschäftigte und Versicherte rund um eine Frage aus dem Arbeitsrecht oder dem Sozialrecht. Wir geben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den schnellen Überblick zu einem Schwerpunktthema.
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