Deutscher Gewerkschaftsbund

17.03.2015
Die Rechtsfrage 1/2015

Was muss ich bei einer Änderungskündigung beachten?

Änderungskündigung erhalten? Was tun? Unterschreiben? Auf den alten Arbeitsvertrag bestehen? Um Bedenkzeit bitten? Klagen? Widerspruch einlegen? Hier die wichtigsten Antworten:

Mit einer Änderungskündigung will ein Arbeitgeber das alte Arbeitsverhältnis beenden, um es anschließend zu geänderten Arbeitsbedingungen fortzusetzen. Nicht selten bedeutet das Verschlechterungen für die betroffenen Beschäftigten. Viele Arbeitnehmer erhalten aktuell Änderungskündigungen mit Verweis auf die Mindestlohn-Einführung. Wir geben Infos, worauf Beschäftigte achten sollten.

Frau mit Papier in der Hand

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine Änderungskündigung erhalten, sind verunsichert und fühlen sich unter Druck gesetzt. Wir fassen in unserer "Rechtsfrage" die wichtigsten Informationen zusammen und sagen, wo Beschäftigte weitere Infos bekommen Colourbox

Die Rechtsfrage 1/2015 - Hintergrund

Die 5 wichtigsten Urteile des BAG zu Änderungskündigungen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) als oberste arbeitsrechtliche Instanz in Deutschland hat bereits etliche Urteile zu Änderungskündigungen gefällt. Hier die Grundsätze der fünf wichtigsten BAG-Entscheidungen:

Statue Justitia

DGB/Simone M. Neumann

 

  • Änderungskündigungen haben Vorrang vor „Beendigungskündigungen“: Bevor ein Arbeitgeber einem Beschäftigten komplett kündigen kann, muss er prüfen, ob nicht auch eine Änderungskündigung infrage kommt
  • Keine Änderungskündigung zur Entgeltsenkung
  • Das Änderungsangebot muss konkret genug sein: Mehrere gleichzeitig ausgesprochene Änderungskündigungen mit unterschiedlichem Inhalt sind nicht konkret genug („nicht hinreichend bestimmt“)
  • Änderung des regulären Gehalts durch eine Änderungskündigung nur bei drohendem Personalabbau oder Schließung
  • Ausgangspunkt für Änderungskündigungen muss die bisherige vertragliche Regelung sein: Die angebotenen Änderungen dürfen sich vom ursprünglichen Vertrag „nicht weiter entfernen, als zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist“

MEHR ERFAHREN: Die Grundsätze der Entscheidungen im Detail sowie die konkreten Fälle und Aktenzeichen gibt es hier bei der DGB-Rechtsschutz GmbH.

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