Deutscher Gewerkschaftsbund

26.06.2015
Die Rechtsfrage 3/2015

Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt, was nicht?

Darf mein Chef mich per Vi­deo über­wa­chen? Darf der Arbeitgeber heimlich filmen? Wie kann ich mich als Beschäftigter gegen eine Überwachungskamera wehren? Gegen die Bespitzelung klagen? Bestimmt der Betriebsrat bei Videoüberwachung mit? Hier die wichtigsten Antworten:

Neben neuen Möglichkeiten digitaler Überwachung ist die Überwachung von Mitarbeitern per Videokamera immer noch eines der häufigsten Instrumente, mit dem Arbeitgeber die Tätigkeit und das Verhalten ihrer Beschäftigten beobachten.

Überwachungskamera, Überwachungsbildschirme, CCTV, Kamera, Sicherheit

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Aber müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer es sich gefallen lassen, wenn ihr Arbeitgeber Überwachungskameras am Arbeitsplatz installiert? Nein, nicht in jedem Fall, wie diese Ausgabe der DGB-Rechtsfrage zeigt. Expertinnen und Experten der DGB Rechtsschutz GmbH geben Tipps und Hintergrundinfos.

29.06.2015
Die Rechtsfrage 3/2015 - Urteile zum Thema Überwachungskameras

Urteile zu Video-Überwachung am Arbeitsplatz

DGB-Rechtsschutz-Expertin Silke Clasvorbeck hat für die DGB-Rechtsfrage wichtige Urteile zr Videoüberwachung am Arbeitsplatz zusammengestellt – von Grundsätzen des Bundesarbeitsgerichts bis zu Urteilen über Ausnahmen vom Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.

Hammer eines Richters / einer Richterin

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LINK: Die komplette Urteilsliste gibt es auf der Webseite der DGB Rechtsschutz GmbH

Bundesarbeitsgericht: Grundsätze für die Zulässigkeit heimlicher Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat bereits 2003 Grundsätze für die Zulässigkeit heimlicher Videoüberwachung aufgestellt. Danach ist die heimliche Videoüberwachung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zulässig, wenn

  • der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht,
  • weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ergebnislos ausgeschöpft sind (die verdeckte Videoüberwachung also praktisch das einzig verbleibende Mittel ist) und
  • die Videoüberwachung insgesamt nicht unverhältnismäßig ist.

Der Verdacht muss dabei in Bezug auf eine konkrete strafbare Handlung oder andere schwere Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers gegen einen zumindest räumlich und funktional abgrenzbaren Kreis von Beschäftigten bestehen.

  • Der Verdacht darf sich nicht auf die allgemeine Mutmaßung beschränken, es könnten Straftaten begangen werden.
  • Der Verdacht muss sich jedoch nicht notwendig nur gegen einen einzelnen, bestimmten Beschäftigten richten.

Bundesarbeitsgericht, Urteil von 27.03.2003, 2 AZR 51/02, Leitsatz als PDF bei der DGB Rechtsschutz GmbH

Ausnahmen vom Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Videoüberwachung

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Videoüberwachung gilt nicht immer. Denn nach §87 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat nur mitzubestimmen, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. Das Mitbestimmungsrecht wurde vom Bundesarbeitsgericht (BAG) zum Beispiel in einem Fall verneint, in dem für den Arbeitgeber eine Unfallverhütungsvorschrift für Spielhallen und Spielcasinos galt. Diese Vorschrift legte verbindlich fest, dass der Betrieb eine Videoüberwachung einrichten und betreiben muss.

Ausnahmen vom Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Videoüberwachung am Arbeitsplatz gelten also beispielsweise dann, wenn ein Gesetz oder ein Tarifvertrag etwas anderes regeln.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 11.12.2012, 1 ABR 78/11, als PDF beim Bundesarbeitsgericht

In einem anderen Urteil verneinte das Landesarbeitsgerichts (LAG) Mecklenburg-Vorpommern das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Videoüberwachung, wenn es sich bei der Kamera nur um eine Attrappe handelt.

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, 3. Kammer, Beschluss vom 12.11.2014, 3 TaBV 5/14, Leitsatz als PDF bei der DGB Rechtsschutz GmbH

LINK: Alle weiteren Urteile zum Thema Videoüberwachung am Arbeitsplatz gibt es auf der Webseite der DGB Rechtsschutz GmbH


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