Deutscher Gewerkschaftsbund

Die Rechtsfrage 5/2015

Werkverträge: Welche Rechte haben die Beschäftigten?

Was ist eigentlich ein Werkvertrag? Haben Werkvertragsbeschäftigte Anspruch auf Urlaub? Muss der Mindestlohn bezahlt werden? Und was kann eigentliche der Betriebsrat tun, wenn das Unternehmen Produktionsbereiche per Werkvertrag auslagert? Hier gibt's Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Werkvertrag.

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

DGB/Simone M. Neumann

Immer mehr Unternehmen nutzen Werkverträge, um ganze Teilbereiche des Betriebs auszulagern. Oft geht es dabei nur vordergründig um eine "sinnvolle Arbeitsteilung" zwischen Produzenten und Zulieferern. Werkverträge werden zunehmend genutzt, um beispielsweise Tariflöhne zu umgehen. Arbeitnehmer bei Werkvertragsunternehmen haben oft schlechtere Arbeits- und Einkommensbedingungen als die "Stammbelegschaft" eines Betriebs obwohl sie oft am gleichen Ort die gleiche Tätigkeit ausüben.

Die Expertinnen und Experten vom DGB-Rechtsschutz haben deshalb für uns einen genauen Blick darauf geworfen, was Werkverträge für die Beschäftigten bedeuten.

02.10.2015
Die Rechtsfrage 5/2015

Scheinwerkvertrag & Co: Aktuelle Rechtsprechung

Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung – Scheinwerkvertrag – Rechtsmissbrauch: Themen mit denen sich die Arbeitsgerichte vielfach auseinandersetzen müssen. DGB-Rechtsschutz-Expertin Silke Clasvorbeck hat für die DGB-Rechtsfrage aktuelle Urteile zum Thema Werkverträge zusammengestellt.

LINK: Die komplette Urteilsliste gibt es auf der Webseite der DGB Rechtsschutz GmbH

Richterhammer auf Richterpult

Colourbox

Arbeitsgericht Stuttgart: Testfahrer in der Automobilindustrie ist kein Werkvertragsnehmer

Gerade in der Automobilindustrie „boomt“ die Werkvertragsarbeit. Dort gibt es mittlerweile doppelt so viel Werksvertragsbeschäftigte wie Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer. Doch mancher Werkvertrag hält dabei der rechtlichen Überprüfung nicht stand. So auch im Fall eines Versuchsfahrers und Mechanikers, der über einen Werkvertrag beschäftigt war. Der Mann hatte auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses geklagt und bekam vor dem Amtsgericht Stuttgart Recht. Das Gericht ordnete das Vertragsverhältnis als Arbeitnehmerüberlassung ein – mit der Folge, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Versuchsfahrer und dem Unternehmen zustande gekommen war. Das Urteil ist rechtskräftig

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 05.11.2014, 11 Ca 8426/13  – Leitsatz (PDF)


LAG-Entscheidung zur Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung
Das Landesarbeitsgericht Niedersachen entschied ebenfall in der Klage zwischen einem Autohersteller und einem seiner Testfahrer. Hier sollte geklärt werden, ob wegen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung ein Arbeitsverhältniszustande entstanden war. Das LAG entschied gegen den Testfahrer: Hier habe keine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung vorgelegen, da die Grenzen eines Werkvertrages noch nicht überschritten seien. Gemessen wurde dies am Eingriff in die Arbeitsorganisation und der Art der Anweisungen, die hier fachlicher Art und der ordnungsgemäßen Erstellung des Werks geschuldet waren.

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 19.01.05, 8 Sa 643/14 - Leitsatz (PDF)


Scheinselbstständigkeit eines Software-Entwicklers im Homeoffice

Der Kläger war über 20 Jahre lang als Programmierer auf Honorarbasis beschäftigt gewesen,  ausgeübt hatte er die Tätigkeit Zuhause. Zum Streit kam es, als der Arbeitgeber die Zusammenarbeit beendete. Die Kündigungsschutzklage sei berechtigt, so das Landesarbeitsgericht (LAG). Das Gericht erkannte die Arbeitnehmereigenschaft des an, obwohl es an einer Weisungsabhängigkeit in zeitlicher und örtlicher Hinsicht fehlt. Dieser käme bei der Art der Tätigkeit – als Programmierer im Home-Office – keine entscheidende Bedeutung zu. Gegen das Urteil wurde Revision beim Bundesarbeitsgericht beantragt.

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 13.03.2015, 10 Sa 575/14 – Leitsatz

LINK: Die komplette Urteilsliste gibt es auf der Webseite der DGB Rechtsschutz GmbH


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Kla­re Re­geln für Werk­ver­trä­ge - Miss­brauch stop­pen
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