Deutscher Gewerkschaftsbund

23.03.2010
Termin

Arbeitswelt für alle

Die Umsetzung der UN-Konvention des Behindertenrechts im Arbeitsleben

Im März 2009 ist in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten. Inklusion ist der neue Maßstab, für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen. In der Arbeitswelt bedeutet dies, keine Barrieren für Menschen mit Behinderung beim Zugang in Arbeit, bei der Rehabilitation nach Unfällen oder Krankheiten sowie der Wiedereingliederung nach Rehabilitation.

  • Was muss sich ändern, um die rechtlichen Vorgaben der UNKonvention umzusetzen?
  • Welche Aufgaben kommen dabei auf Unternehmen, Betriebs- und Personalräte sowie die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen zu?

Die Veranstaltung stellt die gewerkschaftlichen Anforderungen hinsichtlich einer inklusiven Arbeitswelt vor. Diese sollen mit Arbeitgebern, Interessenvertretungen und Politik diskutiert werden.



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