Im März 2009 ist in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten. Inklusion ist der neue Maßstab, für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen. In der Arbeitswelt bedeutet dies, keine Barrieren für Menschen mit Behinderung beim Zugang in Arbeit, bei der Rehabilitation nach Unfällen oder Krankheiten sowie der Wiedereingliederung nach Rehabilitation.
Die Veranstaltung stellt die gewerkschaftlichen Anforderungen hinsichtlich einer inklusiven Arbeitswelt vor. Diese sollen mit Arbeitgebern, Interessenvertretungen und Politik diskutiert werden.