Deutscher Gewerkschaftsbund

30.01.2018

EU-Dienstleistungskarte: 3 Fragen an Stefan Körzell

Die EU will eine Dienstleistungskarte einführen, die den Austausch von Dienstleistungen zwischen verschiedenen Ländern einfacher machen soll. Was genau steckt dahinter? Wie steht der DGB dazu? Und welche Gefahren drohen für Beschäftigte und Verbraucher? DGB-Vorstand Stefan Körzell beantwortet die wichtigsten Fragen.

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell DGB/Simone M. Neumann

Die EU-Kommission will mit einer Dienstleistungskarte den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr erleichtern. Wie steht der DGB dazu?

Stefan Körzell: Wir unterstützen es, dass Dienstleistungen grenzüberschreitend angeboten werden können. Wieso sollte ein deutscher Handwerksbetrieb nicht auch in Österreich tätig werden oder umgekehrt? Dabei müssen jedoch die jeweils geltenden Regeln zum Verbraucherschutz oder zu Arbeitnehmerrechten eingehalten werden. Der Vorschlag der EU-Kommission läuft jedoch darauf hinaus, dass diese Regeln zum Verbraucherschutz und zu Arbeitnehmerrechten nicht mehr durchgesetzt werden können. Denn bei der Beantragung sollen die zuständigen Behörden nur unter großem Zeitdruck und mit wenig Handhabe kontrollieren können, wer die Voraussetzungen für die Dienstleistungskarte erfüllt. Damit bekommt man die Erlaubnis, in einem anderen Land Dienstleistungen anzubieten – ohne Einschränkung und ohne Befristung.

Welche Gefahren drohen dadurch für Beschäftigte und Verbraucher?

Stefan Körzell: Diese Praxis würde einem unfairen Dumpingwettbewerb Vorschub leisten. Denn es besteht die Gefahr, dass Selbstständige auf dem Markt auftreten, die gar nicht die notwendige Qualifikation wie den Meisterbrief mitbringen, um beispielsweise Arbeiten an statisch relevanten Bauteilen wie Dachstühlen oder tragenden gemauerten Wänden zu erbringen. Sie gefährden nicht nur sich, sondern auch Mitarbeiter, Beschäftigte von anderen Firmen und auch uns als Verbraucher.

Außerdem gelten Personen mit einer Dienstleistungskarte als Selbständige. Der Zoll mit seinen Kontrollen zum Mindestlohn ist hier nicht zuständig. Es gibt aber Geschäftsmodelle, bei denen die vorher als Arbeitnehmer beschäftigten zu „selbstständigen“ Subunternehmern werden, um die Aufträge abzuarbeiten. Menschen werden so in die Scheinselbständigkeit gedrängt. Mindestlöhne und soziale Absicherung werden ausgehebelt. Verlierer wären die Beschäftigten sowie Verbraucherinnen und Verbraucher.

Wie sollten Dienstleistungsmärkte in Europa gestaltet werden?

Stefan Körzell: Für alle Anbieter, die auf einem Markt auftreten, müssen die dort geltenden Regeln angewendet und von den zuständigen Behörden durchgesetzt werden. Nur so funktioniert fairer Wettbewerb. Deshalb fordern wir auch im Rahmen der Entsenderichtlinie die Geltung des Grundsatzes: Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit am gleichen Ort, statt Aushöhlung der Standards durch Subunternehmerketten. Dazu gehört für uns auch die Stärkung des Meisterbriefes als bewährtem Qualitätsstandard.

Leider ist die Dienstleistungskarte ein Schritt zurück. Wir brauchen kein Europa der Märkte, sondern ein Europa der Menschen! Es wäre fatal, wenn die EU dafür stehen würde, dass notwendige Regeln zum Verbraucherschutz oder zur sozialen Sicherheit nicht mehr durchgesetzt werden. Wir brauchen ein soziales Europa mit hohen Verbraucherschutz- und Sozialstandards und garantierten Arbeitnehmerrechten.

 


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