Deutscher Gewerkschaftsbund

27.01.2009

Bundessozialgericht bestätigt Kritik des DGB an Hartz-IV-Kinderregelsätzen

Das höchste deutsche Sozialgericht hat die Hartz IV-Sätze für Kinder als verfassungswidrig erklärt und das Bundesverfassungsgericht zu einer Klärung angerufen. Der DGB begrüßt die Entscheidung. "Kinder brauchen mehr zum Leben als ihnen im Hartz IV-System derzeit zugestanden wird", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Die Bundesregierung solle nun die Kinderregelsätze neu bestimmen.

Das höchste deutsche Sozialgericht hat am 27. Januar die Hartz IV-Sätze für Kinder als verfassungswidrig erklärt und das Bundesverfassungsgericht zu einer Klärung angerufen. Moniert wurde die vom Gesetzgeber nicht ausreichend begründete Ableitung als Prozentsatz (60 Prozent bei unter 14-Jährigen und 80 Prozent bei 14- bis 24-Jährigen) vom Erwachsenenregelsatz (351 Euro) und auch eine Ungleichbehandlung im Vergleich mit Sozialhilfebeziehern, für die wenigstens in Sonderfällen ein individueller Regelsatz möglich ist.

Der DGB hat den Beschluss begrüßt und sieht sich in seiner Kritik an den Kinderregelsätzen bestätigt.

Das Bundessozialgericht hat allerdings bisher nicht die absolute Höhe der Regelsätze bei Erwachsenen und Kindern, sondern „nur“ deren Zustandekommen. Das Bundesverfassungsgericht wird sich jedoch auch mit dieser sozialpolitischen Kernfrage befassen müssen, da das hessische Landessozialgericht es dazu am 29.10.08 angerufen hat. Der am 26. Januar veröffentlichte Beschluss liest sich wie eine „Generalabrechnung“ mit dem Regelsatzsystem, das sowohl im Zustandekommen als auch in der Höhe der Sätze letztlich willkürlich sei



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