Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD angekündigt, die Eingliederungshilfe zu reformieren und ein modernes Teilhaberecht zu etablieren. Der vorgelegte Entwurf bleibt jedoch deutlich hinter den Erwartungen und den selbstgesteckten Zielen zurück.
DGB/Simone M. Neumann
Der DGB hat 2015 seine Anforderungen an ein BTHG formuliert. Danach gibt es generellen Reformbedarf bei
Der DGB hat allerdings festgestellt, dass der Entwurf nicht nur in erheblichen Teilen hinter den Erwartungen zurückbleibt, die im Beteiligungsverfahren klar formuliert wurden und die die Koalitionsparteien in ihrem Koalitionsvertrag geweckt haben, wie auch den vom DGB formulierten Anforderungen, sondern auch hinter den selbstgesteckten Zielen des Entwurfes.
Insbesondere zu kritisieren ist, dass durch die Ausgestaltung des § 7 dem SGB IX die notwendigen einheitlichen Teilhabeziele genommen werden. Das SGB IX verliert damit seine Funktion als Leitgesetz für die Rehabilitation.
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Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) anlässlich der Verbändeanhörung am 24. Mai 2016 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales