Deutscher Gewerkschaftsbund

06.06.2016

Stellungnahme des DGB zum Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Entwurf bleibt hinter den Erwartungen zurück

Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD angekündigt, die Eingliederungshilfe zu reformieren und ein modernes Teilhaberecht zu etablieren. Der vorgelegte Entwurf bleibt jedoch deutlich hinter den Erwartungen und den selbstgesteckten Zielen zurück.

Behindertensportler beim Basketball

DGB/Simone M. Neumann

Der DGB hat 2015 seine Anforderungen an ein BTHG formuliert. Danach gibt es generellen Reformbedarf bei

  • dem Zugang zu Rehabilitation
  • der Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger
  • der Zugänglichkeit und Barrierefreiheit des Arbeitsmarktes
  • der Gewährleistung gesunder Arbeitsbedingungen
  • der Gewährung des Wunsch- und Wahlrechts behinderter Menschen, wenn sie Teilhabeleistungen benötigen, und
  • der Anrechnung von Einkommen und Vermögen, wenn sie Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen.

Der DGB hat allerdings festgestellt, dass der Entwurf nicht nur in erheblichen Teilen hinter den Erwartungen zurückbleibt, die im Beteiligungsverfahren klar formuliert wurden und die die Koalitionsparteien in ihrem Koalitionsvertrag geweckt haben, wie auch den vom DGB formulierten Anforderungen, sondern auch hinter den selbstgesteckten Zielen des Entwurfes.

Insbesondere zu kritisieren ist, dass durch die Ausgestaltung des § 7 dem SGB IX die notwendigen einheitlichen Teilhabeziele genommen werden. Das SGB IX verliert damit seine Funktion als Leitgesetz für die Rehabilitation.


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DGB-Stellungnahme zum Entwurf BTHG (PDF, 312 kB)

Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) anlässlich der Verbändeanhörung am 24. Mai 2016 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales


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