Deutscher Gewerkschaftsbund

15.05.2010

Beteiligung macht stark!

Beteiligung MACHT stark! Das ist das Ergebnis des Projekts zur "Mitbestimmung am Arbeitsplatz". Durchgeführt haben es der DGB und seine Mitglieds­gewerk­schaften in den Jahren 2006 bis 2009 im Rahmen der Initiative Trendwende.

Die Arbeitswelt ist in einem tiefgreifenden Wandel,  der auch vor Gewerkschaften und Betriebsrat nicht Halt macht.  Das Projekt „Mitbestimmung am Arbeitsplatz" hat diese Veränderungen aufgenommen und in fünf Pilotbetrieben mit Betriebsräten und Vertrauensleuten beteiligungsorientierte Ansätze in ihre Arbeit integriert. Damit konnten neue Wege der Interessenvertretung, Mitgliedergewinnung und aktiven Einbeziehung der Beschäftigten in die Arbeit des Betriebsrates eröffnet werden.

Zur Webseite www.beiteiligung.dgb.de



Vorheriger Artikel Nächster Artikel Übersicht Nach oben

Dieser Artikel gehört zum Dossier:

Das Betriebsverfassungsgesetz: Wahl und Arbeit des Betriebsrats

Zum Dossier

Themenverwandte Beiträge

Pressemeldung
Solidarität mit Schlecker-Beschäftigten: Politik darf Betroffene nicht im Stich lassen
Die Schlecker-Beschäftigten haben die Solidarität der Gewerkschaften und der Gesellschaft verdient. Der DGB-Bundesausschuss, höchstes Organ des Bundes zwischen den Bundeskongressen, hat daher eine Resolution für die Beschäftigten bei Schlecker beschlossen.
zum Artikel
Pressemeldung
Wahlbeteiligung bei Betriebswahlen 2010 gestiegen
Bei den Betriebsratswahlen 2010 ist die Wahlbeteiligung leicht gestiegen. Sie lag mit über 70 Prozent deutlich über der bei politischen Wahlen. "Die Beschäftigten zeigen einmal mehr, mit wie viel Nachdruck sie ihre betriebliche Interessenvertretung unterstützen“, betonte DGB-Vorstand Dietmar Hexel.
zum Artikel
Pressemeldung
Börsenfusion: Mitbestimmung darf nicht ausgehebelt werden
Bei der geplanten Fusion der Deutschen Börse AG und der NYSE Euronext sind Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit des Unternehmenszusammenschlusses angebracht. Die vorgesehene Konstruktion als AG nach niederländischem Recht hebelt die Mitbestimmung aus.
zum Artikel

Zuletzt besuchte Seiten

close