Der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments hat am 28.02.2017 ein klares Zeichen gegen berufsbedingte Krebserkrankungen gesetzt. In seinem Bericht zur ersten Revision der Krebsrichtlinie hat sich der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten für zahlreiche Änderungen an dem Vorschlag der Europäischen Kommission ausgesprochen. Der Bericht wurde mit einer breiten Mehrheit angenommen (38 Stimmen dafür, 6 dagegen), lediglich die Rechtspopulisten haben gegen den Bericht gestimmt.
Im Mai letzten Jahres hat die Kommission ihren Vorschlag zur Revision der Krebsrichtlinie vorgelegt. Aus Sicht des DGB war dieser unzureichend (siehe sozialpolitik aktuell 6/2016 und sozialpolitik aktuell 8/2016). Nun hat sich das Europäische Parlament intensiv mit dem Richtlinienvorschlag befasst und umfangreiche Änderungen angemahnt. Hier die wichtigsten Änderungen, die das Parlament fordert:
Wie geht es nun weiter?
Es folgen Verhandlungen zwischen Verhandlungsgruppen aus dem Rat und dem Parlament, die sich letztlich auf den Richtlinientext inklusive seiner Anhänge einigen müssen. Diese dürften schwierig werden, da der Rat im Gegensatz zum Parlament keinen Änderungsbedarf an dem von der Kommission vorgelegten Richtlinienentwurf sieht. Das Parlament geht jedoch mit gestärktem Rücken in die Verhandlungen. Es hat die breite Mehrheit hinter sich.