Die Betriebsverfassung regelt grundsätzliche Dinge des Miteinanders im Betrieb, ganz ähnlich wie sich das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland mit den grundsätzlichen Rechten und Pflichten der BürgerInnen befasst. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, ArbeitnehmerInnen, Betriebsrat, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.
Im Mittelpunkt des Betriebsverfassungsgesetzes steht der Betriebsrat - von seiner Wahl, über seine Aufgaben bis zu seinen Rechten. Die Wahl von Betriebsräten erfolgt nach dem Gesetz in allen Betrieben der privaten Wirtschaft, wenn diese ständig mindestens fünf wahlberechtigte ArbeitnehmerInnen beschäftigen, von denen drei wählbar sein müssen.