Deutscher Gewerkschaftsbund

01.10.2015
Fragen und Antworten zu Werkverträgen

Kann der Betriebsrat bei Werkverträgen mitbestimmen?

10. Kann der Betriebsrat bei Werkverträgen mitbestimmen?

Grundsätzlich ist die Fremdvergabe von Aufgaben mittels Werkverträgen an Werksunternehmen nicht mitbestimmungspflichtig. Betriebsräte können aber trotzdem gegenüber der Geschäftsführung ihren Einfluss geltend machen und auf eine Mitbestimmung bei Ausgestaltung der Werkvertragspraktiken dringen. Mitbestimmungsrechte können durch eine entsprechende Betriebsvereinbarung abgesichert werden. Eine Ausnahme ist der Arbeitsschutz. Dafür ist der Betriebsrat auf dem gesamten Werksgelände zuständig – also auch gegenüber Werkvertragsbeschäftigten.

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Immer mehr Arbeitgeber missbrauchen Werkverträge. Das führt dazu, dass Beschäftigte unterschiedlich bezahlt werden, obwohl sie beide die gleiche Arbeit erledigen. Der DGB sagt: Wir wollen keine Angestellten zweiter Klasse. Mehr auf unserer Kampagnen-Seite.
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Heute, am 9. April, demonstrieren Tausende Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter in München gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen. Hier gibt es Fotos und im Laufe des Tages auch alle weiteren Infos zur Demo.
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