Deutscher Gewerkschaftsbund

22.02.2018
Titel - Beamtenmagazin 2/2018

Unterwegs mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

„Die Aufzeichnung der Arbeitszeit ist das A und O!“

Wer kontrolliert eigentlich, ob Unternehmen sich an Mindestlöhne halten und Sozialbeiträge korrekt abführen? Das und noch vieles mehr erledigt eine Abteilung des Zolls: die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Unsere Autorin begleitete die Beamtinnen und Beamten des Hauptzollamts Berlin bei einem Routineeinsatz in Kneipen und Restaurants der Hauptstadt.

Von Claudia Falk

Heute begleite ich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Berlin bei ihren Kontrollen. Ich bekomme eine schusssichere Weste der neuen Generation umgelegt, die nur noch drei statt wie früher fünf Kilo wiegt. „Trotzdem ist man froh, wenn man wieder rauskommt aus den Dingern“, erläutert Herr Schmidt (Name geändert), einer der ZollinspektorInnen, die mich unter ihre Fittiche nehmen. Die Westen müssten sein, zur Eigensicherung. Genauso wie die Schusswaffen gehören sie zur Dienstkleidung von BeamtInnen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. „Sie wissen nie, wie jemand reagiert, wenn wir unverhofft in die Großküche kommen.“

Schzutzweste und Waffe

Für alle Fälle gewappnet: Schutzweste und Waffe gehören bei den Kontrollen zur Standardausrüstung . C. Falk

Was prüft die FKS als Untereinheit des Zolls eigentlich? Sie kontrolliert, ob die Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge richtig abführen, ob der gesetzliche Mindestlohn und die Branchenmindestlöhne gezahlt werden, ob alle Beschäftigten korrekt angemeldet sind und ob die Arbeitszeit richtig dokumentiert wird (siehe „Was macht die Finanzkontrolle Schwarzarbeit?“). Geprüft werden vor allem die Branchen, die in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes aufgeführt sind – in den Baubranchen, im Hotel- und Gaststättengewerbe, im Einzelhandel, in der Logistik und im Transportgewerbe, in der Fleischwirtschaft, aber auch Schausteller und auf Messen.

Mit vier Wagen zum ersten Prüfobjekt

„An der Arbeitszeiterfassung und den Dokumentationspflichten hapert’s häufig. Die sind für uns das A und O, um überprüfen zu können, wie viele Arbeitnehmer wann wie lange zu welchem Lohn beschäftigt wurden und ob Verstöße vorliegen“, sagt Sachgebietsleiter Maier (Name geändert) auf dem Weg zu unserem ersten Prüfobjekt in Berlin-Kreuzberg. Eine Aufweichung der Dokumentationspflichten, wie sie von der Union und der FDP in den Jamaika-Sondierungsgesprächen gefordert wurden, wäre absolut kontraproduktiv. „Dann bringen die Kontrollen gar nichts. Schon jetzt ist es schwer genug“, sind sich Schmidt und Maier einig. „Wir sagen schon lange, dass Dienstpläne, Personalakten, Verdienstabrechnungen etc. direkt am Ort der Beschäftigung aufbewahrt werden müssen und nicht in einem Lohnbuchhaltungsbüro oder beim Steuerberater.“ Zudem kritisieren die Beamten die Regelung, wonach die Arbeitgeber sieben Tage Zeit haben für die Aufzeichnung der Arbeitszeit. „Das öffnet der Manipulation Tür und Tor!“, so Schmidt. „Wenn wir zur Prüfung kommen und vom Chef die Stundenzettel für einen Beschäftigten verlangen heißt es nicht selten: Ach, der ist den ersten Tag da. In sieben Tagen kann ich Ihnen das Papier nachreichen. Klar, bis dahin habe ich mir die Stunden auf dem Zettel auch passend zur Arbeitszeit hingeschrieben… Nein: Die Arbeitszeiterfassung muss tagesaktuell erfolgen!“

Wir haben den Treffpunkt für den heutigen Einsatz erreicht. Jeder der vier Wagen ist mit mindestens zwei BeamtInnen besetzt – darunter Frauen wie Männer, jüngere, ältere und mehrsprachige KollegInnen.

Der Spähtrupp in Zivil berichtet über die Situation im Lokal

Die Lagebesprechung findet zwei Nebenstraßen entfernt von der Gaststätte statt, die überprüft werden soll. Soeben ist der „Spähtrupp“, zwei junge Zollbeamte, zurückgekommen. Sie haben in Zivil ausgekundschaftet, wie viele Beschäftigte und Gäste sich aktuell in dem Lokal aufhalten, wo Toiletten, Personalräume und mögliche Hinterausgänge liegen. „Das ist wichtig, weil sonst plötzlich Personal verschwindet oder der illegal beschäftigte Hilfskoch im Gastraum sitzt und behauptet, Kunde zu sein“, so Zollinspektor Wagner*.

 

Mann mit Akte

Der Einsatzleiter und sein Team besprechen gemeinsam den geplanten Einsatz. C. Falk

Meist erfolgen Kontrollen nach einer Risikoanalyse: Gab es gehäuft Hinweise von Beschäftigten oder KundInnen auf Verstöße in dem Betrieb? Kam es bereits früher zu Unregelmäßigkeiten? „Natürlich kommen wir immer unangemeldet“, erklärt der Einsatzleiter. Er weist jedem seine Aufgabe zu – wer geht in die Küche, wer in die Personalräume, wer sucht den Restaurantleiter? Wer überwacht Toiletten und Fluchtwege? Dann fahren wir mit den nagelneuen Zollwagen vor. Bei jedem Einsatz wird eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen: Wie lange hat das Lokal geöffnet? Wie viele Sitzplätze gibt es, wie viele Beschäftigte? Können mit dieser Zahl an Beschäftigten die Öffnungszeiten abgedeckt werden oder geht das nur unter ausbeuterischen Arbeitsbedingungen?

Der Restaurantleiter ist verschwunden

Als wir in das Lokal kommen, löst das neugierige Blicke der Gäste aus, aber keine Unruhe. Die BeamtInnen verteilen sich auf die Räume. Nun geht es darum, von jedem Beschäftigten die Personaldokumente ausgehändigt zu bekommen und zu verhindern, dass der Chef seinen MitarbeiterInnen vorgibt, was sie auszusagen haben. Der Restaurantleiter ist nicht auffindbar. Er hat sich eingeschlossen, heißt es. Vielleicht, um sich mit seinem Chef abzustimmen?

Wir schauen in die Küche. Wer am Herd abkömmlich ist, wird in eine Art Personal- und Lagerraum im Keller gebeten. Jeder Angestellte wird nun einzeln mit Hilfe eines Personalerfassungsbogens befragt. Nötig sind Angaben zur Person, zum Arbeitgeber, zur Entlohnung, der Arbeitszeit, dem Urlaub, zur Sozialversicherung, zu möglichen Transferleistungen wie ALG I oder ALG II und zum Aufenthaltstitel. Und es finden „Umfeldbefragungen“ statt. Über die einzelnen Aussagen ergibt sich am Ende ein Bild über die Arbeitsbedingungen.

Mobile Verbindung zum Ausländerzentralregister

Afrikaner, Asiaten, Südamerikaner stehen nun dicht gedrängt um eine Gefriertruhe und werden einzeln befragt. Einer stolpert fast über eine Kiste mit Möhren, eine Servicekraft drückt sich an Rapsöl in 3-Liter-Flaschen vorbei. Manche sprechen kein oder nur gebrochenes Deutsch. Hier sind BeamtInnen mit Sprachkenntnissen gefragt.

Zwei afrikanische Männer sprechen nur französisch. Ein Zollinspektor spricht sie in ihrer Muttersprache an. Sie wirken verstört. Ihre Personaldokumente haben sie – wie viele der anderen ArbeitnehmerInnen hier – nicht dabei, sagen sie. Aus Angst, dass sie gestohlen werden könnten, weil sie zu Hause vergessen wurden, weil sie in der Küche schmutzig werden könnten… Eine Zollbeamtin hat in einer Ecke ihren Laptop aufgebaut und eine Verbindung zum Ausländerzentralregister aufgebaut. Das gibt Auskunft darüber, welchen Aufenthaltsstatus jemand hat. Und ob er arbeiten darf. Die Männer wollen ihren vollen Namen und ihre Adresse zunächst nicht sagen. In solchen Fällen kann zur Ermittlung der „Fast-ID“ auch die Bundespolizei um Hilfe gebeten werden.

Kontrolle im Lagerraum

Im Personal- und Lagerraum einer Gaststätte überprüft die FSK die Personalien der Beschäftigten. C. Falk

Wer keine, abgelaufene oder gefälschte Dokumente dabei hat, erhält ein Ersatzpapier und muss sich innerhalb bestimmter Fristen an die Ausländerbehörde wenden, die über das weitere Vorgehen entscheidet. „Kann sich jemand nicht ausweisen, müssen wir ihm im Rahmen eines so genannten M22-Verfahrens ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro abknöpfen“, erläutert mir Herr Wagner. Jetzt kommt Unruhe auf. Die Kollegin kann die Software, mit der ein solcher M22-Vorgang angelegt wird, nicht aufrufen. „Mist, ohne die Vorgangsnummer kann man die Überweisungen nicht der richtigen Person zuordnen“, so Wagner.

Sprachkenntnisse sind gefragt

Wie sich herausstellt, hatte die IT-Abteilung kurzfristig ein Update vorgenommen und die KollegInnen im Außendienst nicht rechtzeitig informiert „Dann müssen die Leute eben bar zahlen“, meint Wagner. Die beiden Afrikaner geben noch immer nur spärlich Auskunft. „Combien d’heures tu travailles par jour?“, fragt der französisch sprechende Beamte, der die täglichen Arbeitszeiten herausfinden will. Ich finde es recht despektierlich, dass er den Afrikaner einfach duzt. Einer der Männer murmelt etwas von neun Stunden in der Woche. Pro Woche? Die Fragezeichen auf der Stirn des FKS-Beamten werden größer. Bei anderen verläuft die Befragung einfacher. Wer „erfasst“ ist, bekommt ein Bändchen um den Arm und darf wieder an die Arbeit gehen. Der Betriebsablauf soll möglichst wenig gestört werden.

Einige Beamte suchen nach Stundenzetteln oder Dienstplänen. Fehlanzeige. Da taucht der Restaurantleiter auf. „Nein, leider, die Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen sowie die Einsatzpläne werden nicht hier aufbewahrt, die liegen bei meinem Chef im Büro.“ Und das sei ca. zehn km entfernt. „Ich erreiche ihn gerade nicht. Aber ich bleib‘ dran.“ Herr Schmidt von der FKS sieht mich vielsagend an. Da haben wir es wieder, das Problem mit dem Aufbewahrungsort.

Korridor mit Fahrrad

Die Beamten gehen bei der Überprüfung akribisch vor, kontrollieren auch Keller und Nebenräume. C. Falk

Plötzlich höre ich ein Geräusch. Kommt es aus einem der Nebenräume in dem verzweigten Keller? Es wäre nicht das erste Mal, dass Beschäftigte am Arbeitsort in erbärmlichsten Unterkünften zusammengepfercht untergebracht werden. Die Herren Schmidt und Wagner beginnen die Räume zu erkunden. Immer zu zweit, wegen der Sicherheit, und die Hand griffbereit an der Waffe im Holster. Tür für Tür wird geöffnet und mit der Taschenlampe in die Räume geleuchtet. Nichts. Ein Raum ist verschlossen. Aber es handelt sich um ein Getränkedepot, wie sich herausstellt, als ein Kellner aufschließt und eine Kiste Cola herausschleppt.

Bei der täglichen Arbeitszeit wird offenbar getrickst

Nun wird eine Asiatin befragt. Ihre Dokumente seien zu Hause, sagt sie. Sie habe in ihrem Heimatland einen Bachelorstudiengang beendet und wolle den Master in Deutschland machen. Hier würde sie als Kellnerin Geld verdienen. „Können sie jemanden bitten, ihre Papiere herzubringen?“, fragt die Beamtin. Die Asiatin ruft ihren Freund an, der dazu bereit ist. In der Zwischenzeit geht die Inspektorin den Personalerfassungsbogen mit der Kellnerin durch. Viele der Behördenbegriffe sind schon für Einheimische, für Auswärtige aber erst recht unverständlich. Was ist zum Beispiel eine Entsendebescheinigung? Eine Schmutzzulage? Oder ein Leistungsträger? Eine Bedarfsgemeinschaft nach ALG II? Gar eine Fiktionsbescheinigung? Also wird umschrieben und erklärt, die Beamtin gibt sich Mühe. Die Kellnerin sagt, dass sie zehn Euro Stundenlohn erhalte – plus Trinkgeld.

Der Restaurantleiter lässt sich wieder blicken. Sein Chef sei einfach nicht zu erreichen. „Wirklich schade“, raunt mir Herr Wagner zu und man merkt ihm seine Zweifel an. Um aber die Räume des Chefs durchsuchen zu dürfen, bräuchte man einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Auf einmal tauchen zwei Taschen auf, in denen sich sowohl Personaldokumente der beiden Afrikaner als auch ein abgegriffener Stundenzettel finden. Die beiden Männer hatten ihre Dokumente über Kreuz aufbewahrt – der eine für den anderen, um die Identitäten zu verschleiern.

Aus dem selbst geführten Stundenzettel ergibt sich, dass der Mann anstatt neun Stunden wöchentlich offenbar neun Stunden täglich arbeitet. Bei der angegebenen Bezahlung wäre das ein Stundenlohn von rund vier Euro! Ein krasser Mindestlohnverstoß, wie es scheint. Aber die Beamten müssen sich erstmal ein Gesamtbild verschaffen, und dazu sind die Unterlagen des obersten Chefs nötig. Der hat sich auch nach über drei Stunden nicht gemeldet.

Stundenzetterl

Der selbst geführte Stundenzettel des Küchenhelfers zeigt: statt offiziell neun Stunden in der Woche, arbeitet der Mann so viel an einem Tag.. C. Falk

Bei fehlender Arbeitserlaubnis droht sogar die Abschiebung

Dafür kommt nun der Freund der Asiatin mit ihren Personaldokumenten. Die Kellnerin hat nur eine Aufenthaltsgenehmigung für Studienzwecke. Auch studienvorbereitende Maßnahmen wie Deutschkurse zählen dazu. Doch sie besucht seit Wochen weder Kurse noch eine Uni, sondern arbeitet fast täglich hier. „Wussten sie, dass sie ein Visum und einen Aufenthaltstitel benötigen, um in Deutschland arbeiten zu dürfen?“, fragt die Beamtin. Die Asiatin versteht die Frage nicht und lacht verlegen. Die FKS zieht ihre Dokumente ein und stellt Ersatzpapiere aus, mit denen sich die junge Frau bei der Ausländerbehörde melden muss. Geht es den Beamten eigentlich an die Nieren, wenn ausländische Beschäftigte aufgrund der FKS-Prüfung ihren Job verlieren, weil sie keine Arbeitsgenehmigung haben? Oder ihnen gar die Abschiebung droht? Herr Wagner überlegt. „Na ja, es gibt schon Härtefälle. Wir mussten mal eine Mutter von zwei kleinen Kindern mitnehmen zur Vernehmung. Die Kinder kamen in die Obhut des Jugendamtes. So was will man nicht häufiger erleben.“

Alle Aussagen der Mitarbeiter wurden inzwischen notiert, die wenigen Stundenzettel aus den Taschen der Beschäftigten sowie Bußgelder im Rahmen der M22-Verfahren eingesammelt. Viel Papierkram, dicke Ordner. Ich frage Herrn Maier: „Wieso werden die abgefragten Daten eigentlich noch von Hand aufgeschrieben und nicht gleich elektronisch via Tablet eingespeist? Das dürfte die Weiterverarbeitung später doch erleichtern?“ Er gibt mir im Prinzip Recht, verweist aber auf den Datenschutz. „Wir gleichen viele Daten mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Rentenversicherung ab und stehen im Austausch mit den Sozialgerichten. Aber die jeweilige IT ist sehr unterschiedlich.“

Nicht genügend Personal, um allen Hinweisen nachzugehen

Man könne sicher manches modernisieren und erleichtern. So berichtet Herr Schmidt, dass es in anderen Bundesländern die so genannte polizeiliche Eilzuständigkeit des Zolls gebe, die weitreichende Eingriffe ermögliche. „Neulich haben wir bei einer Prüfung in der Transportbranche einen betrunkenen Berufskraftfahrer erwischt. Wir durften zwar kontrollieren, ob alles mit den Sozialversicherungen und dem Lohn stimmt. Aber dann mussten wir ihn weiterfahren lassen – betrunken! Bis die von uns alarmierte Polizei vor Ort war, konnten wir nicht mal mehr die Rücklichter des LKW sehen.“

Wünschenswert wären auch mehr gemeinsame Prüfungen mit anderen beteiligten Behörden. Wenn die FKS in Berlin auf Missstände stößt, für die andere Behörden wie das Gesundheitsamt zuständig sind, wird das an die Bezirke weitergegeben. Aber oft reiche das Personal nicht, um diesen Hinweisen auch zeitnah nachzugehen.

Töpfe auf Herd

C. Falk

Für mich endet die Begleitung der Einsätze der FKS nach einer weiteren Prüfung in einem Imbiss ein paar Straßen weiter. Anschließend werten wir den Tag aus. Die Beamten erläutern mir noch, was die Generalzolldirektion mit ihrer Vorgabe „Qualität statt Quantität“ meint: „Wir haben heute in vier Stunden 17 Beschäftigte überprüft, das klingt nicht nach viel“, meint Herr Schmidt. „Aber hätten wir uns nicht drei Stunden Zeit genommen für die Vernehmungen, wäre nicht annähernd so viel herausgekommen. Das geht nun mal nicht hopplahopp.“ Heute wurden vor allem Ordnungswidrigkeiten und Straftaten wegen illegalen Aufenthalts, Arbeiten ohne Arbeitsgenehmigung sowie wegen fehlender Personaldokumente festgestellt. Mindestlohnverstöße und das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen gerichtsfest zu beweisen, ist deutlich schwieriger.

Zahl der Kontrollen ist gestiegen, reicht aber nicht aus

Und so kommen wir wieder zum Thema Dokumentationspflichten: Die müssen strenger gehandhabt werden. Und natürlich wäre mehr Personal nötig. Die mit Einführung des Mindestlohns zusätzlich versprochenen 1.600 Nachwuchskräfte bundesweit kommen so nach und nach bis 2022 in die Hauptzollämter. Berlin liege im Soll.

Der DGB forderte seit Einführung des Mindestlohns allerdings deutlich mehr Kontrollen – die Zahl ist zwar in 2017 verglichen mit dem Vorjahr gestiegen, liegt aber immer noch unter der von 2014 – vor der Einführung des Mindestlohns mit zusätzlichen Prüfaufgaben! Und elf Prozent der Planstellen sind unbesetzt.

In nächster Zeit gehen zudem viele BeamtInnen in Pension. Daher wirbt der Zoll um neue Talente – sowohl für den mittleren als auch für den gehobenen Dienst. Ob meine Tochter nicht Interesse habe, ein Praktikum im Hauptzollamt Berlin zu machen? fragt einer der Beamten, während ich die schusssichere Weste ablege. Ich werde es zu Hause ausrichten.

Was macht die Finanzkontrolle Schwarzarbeit?

Bei der FKS gibt es Sachgebiete für die Prävention, Prüfung, Ermittlung organisierter Formen von Schwarzarbeit einerseits und für die Ahndung andererseits. Zur Prävention zählt auch die Entgegennahme von eingehenden Hinweisen, denen jedoch nicht einzeln nachgegangen werden kann. Sie werden gesammelt und geclustert; gegebenenfalls kommt es bei auffälligen Häufungen von Hinweisen aus einem Betrieb oder einer Branche zu einer Prüfung des Arbeitgebers, wozu die Kontrolle der zu dem Betrieb gehörigen Personen und Geschäftsunterlagen zählt. Es wird jedoch auch verdachtsunabhängig oder mit Schwerpunkten geprüft. Dafür ist die vorherige Risikoanalyse wichtig, um abzuschätzen, wo sich eine Prüfung „lohnt“.

Was überprüft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit?

Arbeitsbedingungen, Melde- und Aufzeichnungspflichten sowie Pflichten zur Vorlage von Ausweispapieren nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und dem Mindestlohngesetz.

Folgende Fragen sind für die Prüfung relevant
  • Hat der Arbeitgeber alle sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten erfüllt?
  • Haben einzelne Arbeitnehmer zu Unrecht Sozialleistungen bezogen?
  • Stimmen die Arbeits- und Verdienstbescheinigungen?
  • Wie sieht es mit dem Aufenthaltstitel, den Arbeitserlaubnissen und den Arbeitsbedingungen der ausländischen Beschäftigten aus?
  • Wurden womöglich Steuern hinterzogen?
  • Liegt eventuell bei einzelnen Beschäftigten Scheinselbstständigkeit vor?
Die Prüfung dieser Fragen könnte unter anderem folgende Delikte ergeben:
  • Es wurden Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge vorenthalten (§ 266 a StGB)
  • Es wurden Sozialleistungen erschlichen, etwa zu Lasten des Leistungsträgers (§ 263 StGB)
  • Es liegt Betrug zu Lasten der Sozialkassen der Bauwirtschaft ( SOKA-BAU) vor (etwa § 23 AentG)
  • Es liegt Scheinselbstständigkeit vor (§ 266a StGB)
  • Es handelt sich um illegale Arbeitnehmerüberlassung (zum Beispiel § 16 AÜG, § 266a StGB) oder illegale Ausländerbeschäftigung (zum Beispiel § 10 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz)
  • Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (etwa nach § 266a StGB, § 23 AentG oder § 21 MiLoG)

Nach einer Prüfung vor Ort gilt es die eingesammelten Daten und Unterlagen zu bewerten. Sie werden mit anderen Behörden abgeglichen (zum Beispiel Sozialversicherungen; Bundesarbeitsagentur und Jobcenter), gegebenenfalls auch Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Danach kann es zur Beschlagnahmung/Vollstreckung von Haftbefehlen kommen. Die FKS arbeitet den Staatsanwaltschaften zu. Der Gesamtprozess kann sich bis zu fünf Jahre hinziehen. Bußgelder und Strafgelder werden festgesetzt bei unterschlagenen Sozialversicherungsbeiträgen, nicht gezahlten Steuern, nicht gezahlten Mindestlöhnen oder Urlaubskassenbeiträgen. Hat ein Arbeitgeber etwa nachweislich den Mindestlohn nicht oder unvollständig gezahlt, kann eine Geldbuße bis zu 500.000 Euro fällig werden. Bei mangelhafter Aufzeichnung der Arbeitszeiten drohen Geldbußen bis zu 30.000 Euro.

Von Januar bis November 2017 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit laut Bundesregierung 49.646 Arbeitgeber überprüft (im schwachen Gesamtjahr 2016 waren es 40.374) – das waren gerade mal zwei Prozent der Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Das Hauptaugenmerk in 2017 lag auf dem Baugewerbe und dem Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe. Rund 2.500 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz wurden 2017 eingeleitet, in jedem zweiten Fall musste der Betrieb zahlen – insgesamt Bußgelder in Höhe von 4,2 Millionen. Die Schadenssumme durch nicht oder unvollständig gezahlte Arbeitsentgelte betrug ca. 5,5 Mio. Euro.


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