Das Bundesarbeitsgericht hat mehrere offene Fragen zur Leiharbeit entschieden. In fünf Verfahren bestätigte das Gericht die Entscheidung zur Tarifunfähigkeit der christlichen Tarifgemeinschaft (CGZP) vom Dezember 2010. Die Folge: Die abgeschlossenen Tarifverträge sind von Anfang an unwirksam. Der DGB-Newsletter zum Arbeitsrecht.