Seit dem 8. Juli 2015 liegt der „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts“ vor, mit dem die neue EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU in nationales Recht umgesetzt werden soll. Der DGB hat eine Stellungnahme dazu vorgelegt. Darin kritisiert der DGB eine nur unzureichende – und damit teilweise europarechtswidrige - Umsetzung der zugrundeliegenden EU-Vergaberichtlinie, insbesondere in Bezug auf folgende Punkte:
Mit diesem Gesetzentwurf werden die neuen Handlungsspielräume der EU-Vergaberichtlinien für ein aus sozialpolitischer Sicht strategisch eingesetztes Vergaberecht nicht ausgeschöpft. Im Ergebnis wird Deutschland damit innerhalb Europas nicht zur Vorreiterin für die Umsetzung der Ziele der Strategie „Europa 2020“ für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum.
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften erwarten eine Korrektur des Gesetzentwurfs entsprechend der in der DGB-Stellungnahme erörterten Maßstäbe. Nur so bleibt die Bezugnahme auf die sozialen Kriterien in der öffentlichen Auftragsvergabe nicht nur ein rein deklaratorisches Lippenbekenntnis
Der DGB kritisiert eine nur unzureichende – und damit teilweise europarechtswidrige - Umsetzung der zugrundeliegenden EU-Vergaberichtlinie. Im Ergebnis wird Deutschland damit innerhalb Europas nicht zur Vorreiterin für die Umsetzung der Ziele der Strategie „Europa 2020“ für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum.