Deutscher Gewerkschaftsbund

21.08.2015

EU-Vergaberichtlinie: Geplante Umsetzung in nationales Recht unzureichend

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz)

Seit dem 8. Juli 2015 liegt der „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts“ vor, mit dem die neue EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU in nationales Recht umgesetzt werden soll. Der DGB hat eine Stellungnahme dazu vorgelegt. Darin kritisiert der DGB eine nur unzureichende – und damit teilweise europarechtswidrige - Umsetzung der zugrundeliegenden EU-Vergaberichtlinie, insbesondere in Bezug auf folgende Punkte:

  • fehlende ausdrücklich zwingende Regelungen zu den sozialen Kriterien in der öffentlichen Auftragsvergabe bei den Grundsätzen der Vergabe
  • fehlende Aufnahme von Verstößen gegen das Umwelt-, Arbeits- und Sozialrecht in die zwingenden Ausschlussgründe
  • fehlende zwingende Berücksichtigung sozialer Kriterien bei der Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses beim Zuschlag
  • keine Möglichkeit, bei der Auftragsausführung „nur“ nach Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge zur Grundlage der Vergabe zu machen. Die Regelung sieht derzeit vor, dass nur nach § 5 TVG mit Wirkung des Arbeitnehmerentsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge und die nach §§ 7, 7a AEntG erlassenen Rechtsverordnungen zur Grundlage der Auftragsausführung gemacht werden können; damit kann hier nur noch die Zahlung der 14 Branchenmindestlöhne nach AEntG verlangt werden, nicht aber die Einhaltung der anderen rund 500 allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge.
  • unklare Formulierung bei der Ermächtigungsklausel für die Landesgesetzgeber
  • fehlende Regelung zu einem vereinfachten Vergaberegime für die Vergabe von sozialen Dienstleistungen im Gesetz
  • fehlende verpflichtende Regelung zur Personalüberleitung bei öffentlichen Ausschreibungen im Schienenpersonennahverkehr und öffentlichem Personennahverkehr mit Bussen, Straßen- und Untergrundbahnen
  • fehlende Regelungen zur Subunternehmervergabe und nur unzureichende Regelungen zu Kontrollen und Sanktionen im Gesetz.

Mit diesem Gesetzentwurf werden die neuen Handlungsspielräume der EU-Vergaberichtlinien für ein aus sozialpolitischer Sicht strategisch eingesetztes Vergaberecht nicht ausgeschöpft. Im Ergebnis wird Deutschland damit innerhalb Europas nicht zur Vorreiterin für die Umsetzung der Ziele der Strategie „Europa 2020“ für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften erwarten eine Korrektur des Gesetzentwurfs entsprechend der in der DGB-Stellungnahme erörterten Maßstäbe. Nur so bleibt die Bezugnahme auf die sozialen Kriterien in der öffentlichen Auftragsvergabe nicht nur ein rein deklaratorisches Lippenbekenntnis

DGB-Stellungahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG) (PDF, 237 kB)

Der DGB kritisiert eine nur unzureichende – und damit teilweise europarechtswidrige - Umsetzung der zugrundeliegenden EU-Vergaberichtlinie. Im Ergebnis wird Deutschland damit innerhalb Europas nicht zur Vorreiterin für die Umsetzung der Ziele der Strategie „Europa 2020“ für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum.


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