Seit 2008 gilt auch in Deutschland ein Antidiskriminierungsgesetz. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Menschen vor Ausgrenzung und Unterdrückung schützen - vor allem im Arbeitsleben. Das AGG wirkt sich auch auf die tägliche Arbeit der Betriebsräte aus.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 18. August 2006. Durch dieses Gesetz soll der Schutz vor Diskriminierungen verbessert werden, vor allem im Arbeitsleben. Niemand darf diskriminiert werden aufgrund Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität. Das AGG fordert alle betrieblichen Akteure zur Verwirklichung der Gleichbehandlung auf. Um die Wirkung des Gesetzes zu erhöhen, können auch Betriebsräte und Gewerkschaften bei einem groben Verstoß des Arbeitgebers gegen das Gesetz das Arbeitsgericht anrufen.
Grundlagen der Betriebsratsarbeit. Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf die betriebsrätliche Praxis. Von Ralf-Peter Hayen.
Das Betriebsverfassungsgesetz: Wahl und Arbeit des Betriebsrats
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