Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von schwangeren Frauen gestärkt. So können diese nun unter bestimmten Umständen von der Nachtarbeit befreit werden.
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Schwangere Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillende Arbeitnehmerinnen, die Schichtarbeit verrichten, die zum Teil in den Nachtstunden stattfindet, sind als Nachtarbeit leistend anzusehen und fallen unter den besonderen Schutz gegen die Risiken, die diese Arbeit beinhalten kann. Sie können beanspruchen, zumindest teilweise von der Nachtarbeit befreit zu werden.
Risikoprüfungen am Arbeitsplatz müssen die individuelle Situation von schwangeren oder stillenden Frauen und ihrer Kinder berücksichtigen. Zu ermitteln ist, ob die Gesundheit der Frau oder ihre Sicherheit oder die Gesundheit oder Sicherheit ihres Kindes einem Risiko ausgesetzt ist.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19. September 2018 – C-41/17