Deutscher Gewerkschaftsbund

18.07.2014
Info Recht

Arbeitsrecht: Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie

Info Recht: Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (PDF, 274 kB)

Bundestag und Bundesrat haben am 3. Juli bzw. am 11. Juli 2014 das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie beschlossen. Darin sind Regelungen für einen flächendeckenden Mindestlohn von mindestens 8,50 €/Std., für die Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen und der Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf alle Branchen enthalten. Mit diesem Artikel-Gesetz wird eine für die Bundesrepublik Deutschland grundlegende Neuerung eingeführt.


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