Der Gesetzesentwurf zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse war längst überfällig. Intransparente und langwierige Verfahren haben Qualifizierte mit Zuwanderungshintergrund eher abgeschreckt und in Hilfstätigkeiten getrieben. Damit eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration gelingen kann, sind jedoch Korrekturen erforderlich.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur schnelleren Anerkennung im Ausland erwobener Berufsqualifikationen beschlossen. Dazu erklärt die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock: „Es war höchste Zeit, dass das Dickicht der Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen gelichtet wurde.
Intransparente und langwierige Verfahren haben viele qualifizierte Beschäftigte mit Zuwanderungshintergrund eher abgeschreckt und in Hilfstätigkeiten getrieben. Insofern ist dieses Gesetz dringend erforderlich. Damit es aber wirklich zu einem Erfolg für mehr Integration wird, muss das Gesetzeswerk noch erheblich nachgebessert und ausgeweitet werden. Hier hat der DGB bereits konkrete Vorschläge gemacht.
Das Versprechen der Regierung, dass bis zu 300.000 Einwanderer von diesem Gesetz profitieren können, wird sich mit diesen Plänen nicht halten lassen. Der Grund: Die Bundesregierung hat – anders als noch bei ihren ersten Eckpunkten im Dezember 2009 noch vorgesehen – die Anerkennung von Abschlüssen der Akademiker vollständig ausgeklammert. Das schränkt die Zielgruppe ein. Der sprichwörtliche Gehirnchirurg aus der Ukraine wird also wegen fehlender Anerkennung seiner Zeugnisse in Deutschland weiter Taxi fahren müssen.
Auch jenseits der Zielgruppe bleiben viele Fragen leider unbeantwortet: Für die Einwanderer ist es wichtig, dass sie, wenn nur ein Teil ihrer Qualifikationen anerkannt werden, verbindlich wissen, welche Ergänzungs- und Anpassungsqualifikationen notwendig sind und wo sie diese machen können. Leider lässt das Gesetz dies offen.
Auch die Finanzierung des Anerkennungsverfahrens lässt die Regierung offen. Da aber gerade Einwanderer, deren Zeugnisse in Deutschland zurzeit nicht anerkannt werden, oftmals im Niedriglohn-Sektor arbeiten, ist es wichtig, dass dieses Verfahren gebührenfrei bleibt“, so Sehrbrock.