Selbst Vollzeitarbeit schützt nicht vor Armut. Nach einer Studie arbeiten 22 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland im Niedriglohnbereich. Umso wichtiger sind deshalb Mindestlöhne. Der DGB setzt sich für einen gesetzlichen Mindstlohn von 8,50 Euro als unterer Lohngrenze ein.
Vollzeitarbeit schützt längst nicht mehr vor Armut. Eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung belegt, 22 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland arbeiten im Niedriglohnbereich. Ein Armutszeugnis für unser Land. Deshalb brauchen wir Mindestlöhne.
Mit 34 Prozent ist der Anteil der Geringverdiener in Thüringen am höchsten, gefolgt von Sachsen (29 Prozent). Die niedrigsten Quoten haben weisen Hamburg mit 6 und Bremen mit 8 Prozent. Erschienen in Böckler Impuls 15/2011 Grafik: Böckler Impuls; zahlen: Prognos 2011
Die Festlegung der untersten Entgelte durch Tarifverträge muss vorrangig sein, um Beschäftigte vor Lohndumping zu schützen. Dieser Weg eines auf Tarifvertrag beruhenden Mindestlohns ist durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz realisiert worden.
Der DGB setzt sich für eine Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen ein. Das Gesetz wurde seit seinen Anfangstagen leicht ausgeweitet und galt dann für folgende Branchen:
Anfang 2009 wurden sechs weitere Branchen aufgenommen:
Die Tarifparteien haben dadurch die Möglichkeit, für alle in Deutschland arbeitenden in- und ausländischen Beschäftigten Mindeststandards zu vereinbaren. Diese werden per Allgemeinverbindlicherklärung für die ganze Branche festgeschrieben. In der Baubranche hat sich diese Lösung bewährt: Durch die Einführung des Baumindestlohns wurden 250.000 Beschäftigte vor Arbeitslosigkeit geschützt, wie Bauarbeitgebervertreter betonten. Und es ist ein Vorteil dieser Lösung, dass die Tarifparteien und nicht der Gesetzgeber die Mindestlöhne vereinbaren.
Zusätzlich ist ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn erforderlich. Ein Mindestlohn, der immer dann gezahlt werden muss, wenn das Arbeitnehmer-Entsendegesetz nicht greift. Die untere Grenze dieses gesetzlichen Mindestlohns sollte bei einem Stundenlohn von 8,50 Euro brutto liegen. Das entspricht umgerechnet einem Monatsentgelt von rund 1200 Euro brutto.