Deutscher Gewerkschaftsbund

Dossier Mindestlöhne

31.10.2011

Mindestlöhne in Deutschland

Selbst Vollzeitarbeit schützt nicht vor Armut. Nach einer Studie arbeiten 22 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland im Niedriglohnbereich. Umso wichtiger sind deshalb Mindestlöhne. Der DGB setzt sich für einen gesetzlichen Mindstlohn von 8,50 Euro als unterer Lohngrenze ein.

Vollzeitarbeit schützt längst nicht mehr vor Armut. Eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung belegt, 22 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland arbeiten im Niedriglohnbereich. Ein Armutszeugnis für unser Land. Deshalb brauchen wir Mindestlöhne.

Grafik: So viele Beschäftigte arbeiten in Deutschland zu einem Stundenlohn unter 8,50 Euro

Mit 34 Prozent ist der Anteil der Geringverdiener in Thüringen am höchsten, gefolgt von Sachsen (29 Prozent). Die niedrigsten Quoten haben weisen Hamburg mit 6 und Bremen mit 8 Prozent. Erschienen in Böckler Impuls 15/2011 Grafik: Böckler Impuls; zahlen: Prognos 2011

Die Festlegung der untersten Entgelte durch Tarifverträge muss vorrangig sein, um Beschäftigte vor Lohndumping zu schützen. Dieser Weg eines auf Tarifvertrag beruhenden Mindestlohns ist durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz realisiert worden.

Der DGB setzt sich für eine Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen ein. Das Gesetz wurde seit seinen Anfangstagen leicht ausgeweitet und galt dann für folgende Branchen:

  • Bauhauptgewerbe
  • Maler- und Lackiererhandwerk
  • Abbruch- und Abwrackgewerbe
  • Dachdeckerhandwerk
  • Elektrohandwerk
  • Gebäudereinigerhandwerk
  • Postdienstleistungen

Anfang 2009 wurden sechs weitere Branchen aufgenommen:

  • Bergbauspezialarbeiten
  • Großwäschereien
  • Entsorgungswirtschaft
  • Wachdienste
  • Aus- und Weiterbildung
  • Pflegedienste.

Die Tarifparteien haben dadurch die Möglichkeit, für alle in Deutschland arbeitenden in- und ausländischen Beschäftigten Mindeststandards zu vereinbaren. Diese werden per Allgemeinverbindlicherklärung für die ganze Branche festgeschrieben. In der Baubranche hat sich diese Lösung bewährt: Durch die  Einführung des Baumindestlohns wurden 250.000 Beschäftigte vor Arbeitslosigkeit geschützt, wie Bauarbeitgebervertreter betonten. Und es ist ein Vorteil dieser Lösung, dass die Tarifparteien und nicht der Gesetzgeber die Mindestlöhne vereinbaren.

Zusätzlich ist ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn erforderlich. Ein Mindestlohn, der immer dann gezahlt werden muss, wenn das Arbeitnehmer-Entsendegesetz nicht greift. Die untere Grenze dieses gesetzlichen Mindestlohns sollte bei einem Stundenlohn von 8,50 Euro brutto liegen. Das entspricht umgerechnet einem Monatsentgelt von rund 1200 Euro brutto.
















Vorheriger Artikel Nächster Artikel Übersicht Nach oben

Themenverwandte Beiträge

Datei
Arm trotz Arbeit: Vollzeitbeschäftigte mit Niedriglohn
Fast ein Viertel der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland liegt mit dem Einkommen unter der offiziellen Niedriglohnschwelle von 1800 Euro. In nur zehn Jahren stieg der Anteil der Niedriglöhner von 19 auf 23 Prozent, die Kluft zwischen hohen und niedrigen Einkommen in Deutschland wächst. Der DGB bleibt bei seiner Forderung nach einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. weiterlesen …
Pressemeldung
Mindestlohn-Abstimmung: Klares Zeichen gegen Hungerlöhne
Der DGB begrüßt das Ergebnis der heutigen Abstimmung im Bundesrat zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde. Davon profitieren die Beschäftigten und der Staat werde entlastet, sagte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki. Er forderte die Union auf, die Initiative noch in der laufenden Legislaturperiode umzusetzen. weiterlesen …
Artikel
Niedriglohnsektor: Chance oder Sackgasse für Beschäftigte?
Der Niedriglohnsektor wächst und nur wenigen Beschäftigten gelingt der Aufstieg in besser bezahlte Arbeit. Denn die Hürden sind hoch. DGB und FES diskutierten auf einer gemeinsamen Tagung über Entwicklungen und Alternativen. weiterlesen …

Zuletzt besuchte Seiten

close