Deutscher Gewerkschaftsbund

Dossier Armut in Deutschland

30.08.2011

Niedriglohnsektor: Deutschland europaweit Spitzenreiter

Mehrere Menschen schauen auf eine Wand mit Stellenausschreibungen. Oben steht in roter Schrift "Jobs zum Mitnehmen".

DGB/Simone M. Neumann

Der Niedriglohnsektor in Deutschland hat deutlich zugenommen. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern ist hier die Aufstiegsmobilität ungewöhnlich niedrig ist. Das heißt, viele Beschäftigte haben keine Chance dem Niedriglohnsektor zu entkommen. Der wird so zu einer Falle und nicht zum Sprungbrett.

In den letzten 15 Jahren hat der Niedriglohnsektor in Deutschland deutlich zugenommen. Während die mittleren Einkommen ausgedünnt wurden, ist der Anteil der oberen Einkommen und vor allem der der niedrigen Einkommen größer geworden: 1995 waren noch 15 Prozent der Beschäftigten im Niedriglohnsektor tätig, heute sind es mehr als 22 Prozent - absolut mehr als 6,55 Millionen Beschäftigte. Die Niedriglohngrenze liegt in Westdeutschland bei 9,50 Euro, in Ostdeutschland bei 6,87 Euro. (Anmerkung: Die Niedriglohngrenze wird nach internationalen Standards mit 2/3 des Medianlohnes bestimmt. Der Medianlohn ist die Lohngrenze zwischen den unteren und den oberen 50 Prozent der Lohnempfänger.)

Ein Lohn von der Hälfte des Medianlohnes wird als Armutslohn bezeichnet. Auch die Zahl der Empfänger von Armutslöhnen hat deutlich zugenommen. Ganze 40 Prozent der Niedrigverdiener haben lediglich ein Einkommen unter der Armutslohngrenze. Bei 15 Prozent liegt das Einkommen sogar unter 1/3 des Medians.

70 Prozent haben Berufsausbildung

2,1 Millionen Menschen bekommen für ihre Arbeit pro Stunde weniger als sechs Euro, davon die Hälfte sogar weniger als 5 Euro. Von solchen Niedriglöhnen sind keinesfalls nur Geringqualifizierte betroffen: 70 Prozent der Niedriglohnverdiener haben eine abgeschlossene Berufsausbildung, 7 Prozent sogar einen Hochschulabschluss.

Die Verbreitung von Niedriglöhnen hat sich auch in Zeit des wirtschaftlichen Aufschwungs nicht geändert, Geringverdiener profitieren nicht vom wirtschaftlichen Aufschwung. Deutschland ist damit bei der Entwicklung des Niedriglohnsektors Spitzenreiter in Europa. Vor allem im Dienstleistungssektor ist der Anteil von Niedriglöhnern hoch. So liegt der Anteil bei Friseurinnen und Friseuren und bei Taxifahrern über 80 Prozent, in Wäschereien und in der Gastronomie immer noch über 60 Prozent.

Keine wirksame Untergrenze für Löhne

Zur Ausbreitung von Armutslöhnen haben vor allem der fehlende gesetzliche Mindestlohn und Sonderformen von Arbeit, wie z.B. die Minijobs und Leiharbeit, beigetragen. Bei den Minijobbern beziehen über 80 Prozent niedrige Löhne, bei Leiharbeitern sind es 77 Prozent. Durch politische Entscheidungen und strukturelle Veränderungen hat zudem die Tarifbindung abgenommen. Vor allem im Dienstleistungsbereich ist die Tarifbindung gering. Daran konnten auch die branchenbezogenen Mindestlöhne, die es inzwischen für 10 Branchen gibt nichts ändern.

Mit Ausnahme einer aus der Rechtssprechung entwickelten Grenze für „sittenwidrige Löhne“, die aber in der Praxis nicht funktioniert, gibt es in Deutschland keine gesetzliche Untergrenze für Löhne. Arbeitslose müssen jeden Job bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit annehmen, also eine Entlohnung akzeptieren, die bis zu 30 Prozent unter dem Tarifniveau liegen kann. Dabei bedeuten 30 Prozent Abzug von tariflicher oder ortsüblicher Bezahlung in manchen Regionen der Republik einen Stundenlohn von weniger als 3 EUR.

Hinzu kommt, dass in Deutschland , im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, die Aufstiegsmobilität ungewöhnlich niedrig ist. Das heißt, viele Beschäftigte haben keine Chance dem Niedriglohnsektor zu entkommen. Der Niedriglohnsektor wird so zu einer Falle und nicht zum Sprungbrett.

Steuerzahler subventionieren Armutslöhne

Der Staat subventioniert Armutslöhne und leistet damit einen erheblichen Beitrag zur Ausweitung des Niedriglohnsektors. 1,3 Mio. Erwerbstätige verdienen so wenig, dass ihr Einkommen durch Leistungen der Grundsicherung aufgestockt werden muss. Davon arbeiten 350.000 in Vollzeit, weitere 230.000 in sozialversicherter Teilzeit. Das „Aufstocker-Modell“ ist nichts anderes als ein staatlich gefördertes Kombilohn-Modell.

Seit 2005 hat der Staat für diese Form der Lohnkostenzuschüsse über 50 Mrd. Euro ausgegeben. Zusätzlich zu diesen Kosten für die Aufstockung niedriger Löhne subventioniert der Steuerzahler Minijobs mit fast 4 Milliarden Euro.

Daher ist ein gesetzlicher Mindestlohn auch in Deutschland unverzichtbar.

 

Daten: Institut Arbeit und Qualifikation, Statistisches Bundesamt, Bundesagentur für Arbeit.


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