Deutscher Gewerkschaftsbund

Schwerpunkt Leiharbeit

13.07.2011

Leiharbeit in Deutschland und Europa

Leiharbeit, auch Zeitarbeit genannt,  ist in Deutschland erst seit 1972 erlaubt. Mit der Hartzgesetzgebung lockerte der Gesetzgeber im Jahre 2003 die gesetzlichen Beschränkungen in wesentlichen Punkten. Seitdem nimmt die Beschäftigung in diesem Sektor rasant zu.

Blick in Montagehalle für Turbinen

DGB/Simone M. Neumann

Leiharbeit breitet sich immer mehr aus: mehr als 900 000 Menschen waren Anfang 2012 als LeiharbeiterInnen beschäftigt. Leiharbeit - oder auch Zeitarbeit - ist eine besondere Form der Beschäftigung und in Deutschland erst seit 1972 werlaubt.  Die Beschäftigten werden nicht direkt bei dem Unternehmen beschäftigt, in dem sie tatsächlich arbeiten, sondern sie werden diesem Unternehmen von einem Dritten überlassen also ausgeliehen. Arbeitsrechtlich sind die Arbeitskräfte Beschäftigte des Verleihers. Er ist zuständig für die Einstellung bzw. Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Lohnzahlung, Gewährung von Urlaub und die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern.

Für die Überlassung des Arbeitnehmers zahlt der Entleiher einen Verrechnungssatz an den Verleiher, mit dem dieser seine Kosten decken muss und auch noch einen Gewinn erzielen will. Der Verrechnungssatz beträgt nach Schätzungen rund das Zwei bis Zweieinhalbfache des Bruttolohnes der Beschäftigten.

Aus diesem Dreiecksverhältnis ergibt sich eine besondere Schutzbedürftigkeit der Leiharbeitnehmer. Der Entleihbetrieb übernimmt z.B. beim Kündigungsschutz keine rechtlichen Verpflichtungen,  Leihbeschäftigte werden beim Entleihbetrieb nicht als ArbeitnehmerInnen eingestellt, sondern wie „Waren“ eingekauft. Dies erzeugt enormen Druck auf die Preise und damit auch auf das Lohnniveau und die übrigen Arbeitsbedingungen.

Für die Leiharbeit bestehen deswegen gesetzliche Beschränkungen, die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt sind.

Landkarte zur Leiharbeit Ausschnitt  NRW/Thüringen/Hessen/Rheinland-Pfalz

Böckler Impuls/Hans-Böckler-Stiftung

Landkarte der Leiharbeit

Anfang 2012 gibt es in Deutschland gut 900.000 LeiharbeiterInnen, so viele wie nie zuvor. Seit 2005 hat sich ihre Zahl damit mehr als verdoppelt. Das WSI hat den Anteil der Leiharbeit in allen 429 Land- und Stadtkreisen erfasst. Besonders hohe Quoten verzeichnet die Feinanalyse überwiegend für mittelgroße Städte mit 50.000 bis 200.000 Einwohnern. 

Die Datenbank "Atypische Beschäftung" bietet einen schnellen Überblick zur Entwicklung der Beschäftigung von 2003 bis 2009 mit Auswertungen in Tabellen und Grafiken. Die interaktive Karte zur Leiharbeit zeigt den Anteil der LeiharbeiterInnen an den sozialversicherten Beschäftigten aufgeschlüsselt nach Ländern, Städten und Kreisen (Stand 2008). Die Landkarte Minijobs schlüsselt bundesweit den Anteil der Kleinarbeitsverhältnisse auf (Stand 2009).

Zur Datenbank
Interaktive Landkarte Leiharbeit
Interaktive Landkarte Minijobs

Mit den wesentlichen Änderungen im Jahre 2003 (Hartz I) wurden die gesetzlichen Beschränkungen gelockert. Die Arbeitskräfte wurden rechtlich den übrigen Beschäftigten weitgehend gleichgestellt und Schutzvorschriften aufgeweicht. Vor allem dürfen Unternehmen Leiharbeitskräfte jetzt unbefristet verleihen. Einen besonderen Kündigungsschutz gibt es nicht. Arbeitnehmer/innen dürfen befristet eingestellt werden, die Befristung darf auch auf den konkreten Einsatz (Verleih) bezogen werden. Im Gegenzug haben die LeiharbeitnehmerInnen während der Überlassung einen gesetzlichen Anspruch auf Gleichbehandlung mit vergleichbaren Stammbeschäftigten. Das betrifft die wesentlichen Arbeitsbedingungen und bezieht sich vor allem auf die Entlohnung.

Diese Regel hat eine entscheidende Ausnahme: Abweichende Regelungen dürfen in Tarifverträgen vereinbart werden. Die Anwendung eines Tarifvertrages kann auch im Arbeitsvertrag individuell vereinbart werden.

Unsichere Leiharbeit verdrängt reguläre Arbeitsplätze

Der DGB befürchtet, dass die Leiharbeit weiter zunimmt. Damit besteht aus Sicht des DGB die Gefahr, dass reguläre Arbeitsplätze verdrängt werden und durch unsichere Leiharbeit ersetzt werden. Hierdurch kann der Kündigungsschutz unterlaufen werden und tarifliche Standards geraten unter Druck. Die Gewerkschaften fordern deswegen, dass Leiharbeit nur dann eingesetzt wird, wenn Auftragsspitzen vorliegen oder kurzfristig Personalbedarf besteht zum Beispiel bei Ausfällen wegen Erkrankung.

35 Prozent der Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten setzen Leiharbeitskräfte ein. Dabei verteilt sich der Zuwachs nicht gleichmäßig auf alle Branchen. Den höchsten Zuwachs gibt es im verarbeitenden Gewerbe. Dort beträgt der Anteil der Leiharbeiter inzwischen 4,5 Prozent. In der Metall- und Elektroindustrie sogar sechs Prozent.

Das Einkommensniveau der Beschäftigten ist niedrig, und trotz der gesetzlichen Gleichstellung ist der Lohnabstand zu den Beschäftigten der Entleihbetriebe beträchtlich.

Sowohl im Verleihunternehmen als auch im Einsatzbetrieb von LeiharbeitnehmerInnen (Entleiher) ergeben sich zahlreiche Probleme, die eine wirkungsvolle Mitbestimmung und Mitwirkung durch Betriebs- bzw. Personalräte erfordern.





Arbeit - Datei
07.02.2011

Niedriglohn und Lohndumping im Verleihgewerbe

DGB/Simone M. Neumann
LeiharbeiterInnen mit einem Vollzeitstelle verdienen nur etwa die Hälfte von Vollzeitbeschäftigen in der Wirtschaft insgesamt. Gleichzeitig werden die Einkommensabstände zwischen LeiharbeiterInnen und Beschäftigten in Normalarbeit immer größer. Eine Untersuchung des DGB-Bundesvorstands.

Arbeit - Datei
21.03.2011

Leiharbeit: Hohes Entlassungsrisiko auch bei anziehender Konjunktur

DGB/Simone M. Neumann
Verleiher wurden in der Krise zum Vorreiter für Personalabbau; doch jetzt ziehen die Geschäfte wieder stark an. Industrie und Dienstleistungsbranche fragen verstärkt nach. Besonders Leiharbeit reagiert wie keine andere Branche auf das Auf und Ab der Konjunktur. So liegt die Beschäftigung wieder deutlich über Vorkrisenniveau. Doch nach wie vor wird Leiharbeit schlecht entlohnt und das Risiko der Arbeitslosigkeit ist groß.

Sozialpolitik - Datei
12.01.2012

Hartz IV: Billiglöhne kommen Staat teuer zu stehen

DGB/Kunkel(Best Sabel)
Gut zwei Milliarden Euro pro Jahr muss der Bund ausgeben, um Geringverdienern mit Vollzeitjobs ein gesellschaftliches Existenzminimum zu garantieren. Zusammen mit den Zuschüssen für Teilzeitbeschäftigte sind es sogar vier Milliarden Euro, die der Staat über Hartz IV beisteuerte. Das zeigt eine aktuelle Studie des DGB.

Arbeit - Datei
29.03.2010

arbeitsmarkt aktuell 4/2010: Regierungsbericht verharmlost Probleme der Leiharbeit

Ein halbes Jahr zu spät hatte die Bundesregierung ihren Bericht zur Arbeitübernehmerüberlassung im Januar beschlossen, jetzt wurde er im Bundestag diskutiert. Eigentlich sollte die Regierung soziale und beschäftigungspolitische Probleme der Leiharbeit thematisieren. Doch herausgekommen ist ein einseitiger Bericht, der wichtige Fakten ausblendet.

Arbeit - Link
18.01.2010

Elfter Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Die Bundesregierung muss seit 1972 dem Deutschen Bundestag alle fünf Jahre über die Erfahrungen mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz berichten. Der letzte Bericht wurde am 18. Januar 2010 vorgelegt und kann von der Seite des Deutschen Bundestages heruntergeladen werden (PDF, 1MByte).
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Arbeit - Datei
19.05.2010

Rechtsgutachten zur Umsetzung der EU-Richtlinie Leiharbeit

Welche Änderungen des deutschen Gesetzes erfordert die Umsetzung der EU-Richtlinie Leiharbeit – mit dem Schwerpunkt Gleichbehandlungsgrundsatz und Abweichungen gemäß Artikel 5 der EU-Richtlinie? Ein Gutachten im Auftrag des DGB von Thomas Blanke.

Arbeit - Datei
09.04.2010

Leiharbeit und Arbeitslosigkeit

Die Leiharbeit war der Jobmotor des Aufschwungs, doch in der Finanz- und Wirtschaftskrise wurde sie Vorreiter des Personalabbaus. In keiner anderen Branche ist das Risiko so groß, den Job zu verlieren. Eine DGB-Analyse zum Stellenabbau in der Verleihbranche.

Arbeit - Datei
05.07.2010

DGB-Studie: Leiharbeit in Deutschland

DGB/Simone M. Neumann
Am 1. Januar 2004 wurde die Leiharbeit umfassend dereguliert. In dieser Studie zieht der DGB eine kritische Bilanz über die Entwicklung dieser Beschäftigungsform in Deutschland. Die sozialen Bedingungen der Beschäftigten haben sich nicht verbessert, vor allem die Entlohnungssituation ist nach wie vor schlecht. Der DGB fordert deutliche gesetzliche Korrekturen.

Arbeit - Datei
19.08.2009

Zentrale Ergebnisse "Zeitarbeit in europäischen Ländern"

In keinem Land weichen die Arbeitsbedingungen der Leiharbeiter so weit von den Beschäftigten der Stammbelegschaft ab wie in Deutschland. Eine Kurzfassung der Studie "Zeitarbeit in europäischen Ländern".

Arbeit - Datei
08.12.2009

Leiharbeit in europäischen Ländern

In sieben Ländern haben Dr. Claudia Weinkopf und Achim Vanselow die Arbeitsbedingungen von Leiharbeiter untersucht und mit mit Deutschland verglichen. Ergebnis: In keinem Land weichen die Arbeitsbedingungen für Leiharbeiter so weit von den Beschäftigten der Stammbelegschaft ab wie hierzulande.



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Alle Tarifverträge

22.03.2010
Tarifverträge Zeitarbeit - iGZ und BZA
Die Tarifgemeinschaft des DGB hat Tarifverträge mit den beiden großen Verbänden der Zeitarbeitsbranche - dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA) und dem Interessenverband Zeitarbeit (iGZ) Tarifverträge abgeschlossen. Die Verträge gelten seit 1. Januar 2004. Sie wurden zuletzt Ende 2010 geändert.
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