Der DGB und der niederländische Gewerkschaftsbund FNV wollen grenzüberschreitend tätigen Gewerkschaftsmitgliedern künftig offiziell gegenseitig Rechtsschutz gewähren. "Ein gutes und wichtiges Signal in diesen Zeiten", sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann.
Ein entsprechender Kooperationsvertrag soll am 18. November auf einem Treffen des Interregionalen Gewerkschaftsrats Rhein-Ijssel (IGR Rhein-Ijssel) in Krefeld unterzeichnet werden.
Foto: Colourbox.de; Logos: DGB/FNV
Im einen Land wohnen, im anderen arbeiten – in europäischen Grenzregionen ist das nichts Ungewöhnliches. Allein in der Grenzregion zwischen Deutschland und den Niederlanden betrifft das Zehntausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Für die Gewerkschaftsmitglieder unter ihnen soll es künftig in arbeitsrechtlichen Fragen noch mehr Sicherheit und Unterstützung geben: DGB und FNV, der niederländische Dachverband der Gewerkschaften, legen in einem Kooperationsvertrag fest: Mitglieder ihrer Gewerkschaften, die im Nachbarland arbeiten, können bei einem Rechtsstreit im Job Rechtshilfeleistungen (Rechtsschutz) des jeweils anderen Gewerkschafts-Dachverbands in Anspruch nehmen.
Ein deutsches Gewerkschaftsmitglied, das in den Niederlanden arbeitet, geht zuerst zum örtlichen Büro der zuständigen DGB-Gewerkschaft. Die leitet die Rechtsangelegenheit dann an den FNV weiter. Bei niederländischen Gewerkschaftsmitgliedern, die in Deutschland arbeiten, läuft es genau anders herum.
An der Unterzeichnung des Kooperationsvertrags wird auch der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann teilnehmen. Der Vertrag sei ein "gutes und wichtiges Signal in diesen Zeiten", so Hoffmann. Er sei sicher, dass die Vereinbarung "als Blaupause für weitere Abkommen dieser Art dienen kann und wir schon sehr bald damit weiterkommen".
"Gewerkschaftsspitzen streiten für ein soziales Europa"