Die Ausschreibungskriterien im jüngst durch den Bundestag verabschiedeten neuenErneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell kritisch. „Es ist ein Fehler, dass bei den Ausschreibungen lediglich der Angebotspreis, nicht aber soziale und qualitative Kriterien eine Rolle spielen“, so Körzell.
DGB/Simone M. Neumann
Stefan Körzell, DGB-Bundesvorstandmitglied, sagt zum Eneuerbare-Energien-Gesetz (EEG):
„Die grundsätzliche Stoßrichtung ist problematisch. Es ist ein Fehler, dass bei den Ausschreibungen lediglich der Angebotspreis, nicht aber soziale und qualitative Kriterien eine Rolle spielen sollen. Damit droht ein ruinöser Unterbietungswettlauf, der Arbeitsplätze und Innovationskraft gefährden kann.
Zudem zeigen Internationale Erfahrungen, dass mit den Ausschreibungsverfahren nicht mehr Kosteneffizienz erreicht wird.
Problematisch ist auch die Reduzierung des Ausbauvolumens bei Photovoltaik und Wind onshore - und zwar aus energie- und beschäftigungspolitischen Gründen. Der DGB hatte sich für einen Ausbaukorridor von jeweils 2.500 Megawatt netto ausgesprochen, um Klimaschutz, Bezahlbarkeit und Netzausbau auszutarieren. Auch die Reduzierung des Ausbautempos bei der Offshore-Windenergie ist insbesondere für die Küstenländer ein Rückschlag. Ein Fadenriss wie bei der Solarindustrie, wo letztlich die Produktion ins Ausland abgewandert ist, muss unbedingt verhindert werden.
Sobald befürchtete Fehlentwicklungen auftreten, muss der Gesetzgeber schleunigst nachsteuern. Der nächste EEG-Erfahrungsbericht muss 2018 vorgelegt werden - der DGB wird genau darauf achten.
Um die Bezahlbarkeit des Stroms für die Verbraucher zu sichern, sollten die Technologieentwicklungskosten endlich aus der EEG-Umlage herausgelöst werden. Die Technologieentwicklung sollte durch einen Energiewendefonds finanziert werden.
Entscheidend für das Gelingen der Energiewende ist auch, dass Netze und Speicher zügig und flächendeckend ausgebaut werden."