Deutscher Gewerkschaftsbund

13.11.2015
Pflegeversicherung

Pflege muss bezahlbar bleiben

Vor 20 Jahren wurde die Pflegeversicherung eingeführt und soll jetzt durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz modernisiert werden.
Der DGB macht sich für eine Pflege stark, die auch für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen bezahlbar bleibt und für niemanden zum Armuts­risiko wird.

Senioren unterwegs

DGB/Simone M. Neumann

Das Pflegestärkungsgesetz II wurde im August 2015 vom Bundeskabinett auf den parlamentarischen Weg gebracht. Dazu sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach:

"Die Arbeitgeber sollten hier ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden und sich nicht aus der solidarischen Finanzierung der Sozialpartner verabschieden", sagte Buntenbach zur Finanzierung der Pflegereform. Wenn ab 2017 etwa 500.000 demenziell erkrankte Menschen mehr Ansprüche auf Leistungen in der Pflegeversicherung geltend machen können, sei das ein großer Fortschritt, der nicht zum Nulltarif zu haben sei. "Wer eine dringend benötigte bessere Versorgung in der Pflege fordert, darf sich vor deren Kosten nicht drücken“, fordert Annelie Buntenbach

Weitere Kritikpunkte des DGB am Entwurf für das Pflegestärkungsgesetz II:

Der DGB kritisiert die Intransparenz der ausstehenden Dynamisierung der Versicherungsleistungen für das Jahr 2017 – beispielsweise für die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege, für die es erst ab dem Jahr 2020 eine entsprechende Anpassung geben soll. Er weist in diesem Zusammenhang noch einmal auf die großen Realwertverluste der Versicherungsleistungen hin, die zu steigenden Eigenanteilen der Versicherten in der stationären Pflege führten und noch immer führen.

Die im Gesetzentwurf avisierte Prüfung der Leistungsanpassung erst im Jahre 2020 ist aus Sicht des DGB unverständlich. In allen Pflegestufen liegt der Eigenanteil vielfach deutlich höher als die Versicherungsleistungen. Insbesondere für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen stellt damit der Eintritt in die Pflegebedürftigkeit eine reale Armutsbedrohung dar. Pflege muss bezahlbar bleiben und darf nicht zum Armutsrisiko werden. Der DGB fordert deshalb den Ausgleich des vollen Kaufkraftverlustes für die Versicherungsleistungen und regt eine jährliche Anpassung statt Dynamisierung nach Kassenlage an.

Der DGB verweist darüber hinaus auf die ineffiziente Einführung des Pflegevorsorgefonds 2014 und fordert (wie schon in seiner Stellungnahme zum PSG I) eine Umwidmung der Mittel zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung.

Die langfristige und gerechte Finanzierung von Leistungsverbesserungen wäre insbesondere in der Pflegeversicherung am einfachsten durch die Aufhebung eines Nebeneinanders von Gesetzlicher Pflegeversicherung und Privater Pflegeversicherung machbar. Die erneut verpasste Chance einer generellen Systemumstellung im Sinne der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung zu einer Bürgerversicherung Pflege ist deshalb aus Sicht des DGB enttäuschend.

Ebenso enttäuschend ist, dass sich die BDA in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf dafür ausspricht, ihren Beitragsanteil – der ohnehin nur knapp die Hälfte der Einnahmen umfasst - analog zur Krankenversicherung einzufrieren und alle zusätzlichen Kosten künftig allein den Versicherten aufzubürden.

Hintergrund

Am heutigen 13.November soll im Bundestag das Pflegestärkungsgesetz II verabschiedet werden. Am 12.8.2015 wurde der Gesetzentwurf vom Kabinett auf den parlamentarischen Weg gebracht. Das Gesetz soll das Leistungsangebot für Pflegebedürftige und Pflegende ausbauen. Zentraler Punkt ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der Demenzkranken Anspruch auf die gleichen Leistungen einräumt wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen.

Stellungnahme des DGB

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat im September zu dem Gesetzentwurf eine Stellungnahme abgegeben:

Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (PSG II) (PDF, 281 kB)

Der DGB hat Ende September zum Regierungsentwurf des Pflegestärkungsgesetzes II Stellung genommen. 20 Jahre nach ihrer Einführung soll damit die Pflegeversicherung in Deutschland umfassend modernisiert werden. Ab 2017 sind ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungssystem geplant. Demente Menschen sollen den gleichen Zugang zu Pflegeleistungen erhalten wie Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Die drei Pflegestufen sollen auf fünf Pflegegrade erweitert werden. Damit schließt das Gesetz eine Gerechtigkeitslücke, die der DGB seit Jahren kritisiert. Aber weiterhin fehlt ein strukturelles Konzept zur Lösung des Fachkräfteproblems in der Pflege.


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