Der Geschäftsführende DGB-Bundesvorstand hat einen Forderungskatalog zum grundlegenden Umbau des Sanktionsrechts bei Hartz IV beschlossen. Darin werden eine Entschärfung der Sanktionen und flexiblere Einzelfallhandhabungen einschließlich der Rücknahme von Sanktionen bei Verhaltensänderung gefordert. Außerdem sollten positive Anreize ins SGB II aufgenommen werden. Besonders die schärfere Bestrafung von unter 25-Jährigen, die Unterschreitung des physischen Existenzminimums bei wiederholter Sanktionierung sowie die Kürzungen der Unterkunftskosten lehnt der DGB ab. Bei den so genannten 1-Euro-Jobs sollten die Sanktionen komplett gestrichen werden.