Beschäftigte der Polizei, von Job-Centern und anderen Behörden, die im Dienst Opfer von Gewalt wurden, haben oft Ansprüche auf Schmerzensgeld. Ist der Täter aber mittellos, steht der Anspruch nur auf dem Papier. Jetzt will der Bund auf Drängen der Gewerkschaften für Abhilfe sorgen.
DGB/Simone M. Neumann
Auch Beamte der Berufsfeuerwehr werden immer wieder im Einsatz tätlich angegriffen und dabei verletzt.
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben erreicht, dass das Bundesinnenministerium (BMI) die Schmerzensgeldforderungen von Gewaltopfern im öffentlichen Dienst absichern will. Der Gesetzentwurf soll im März ins Kabinett eingebracht werden.
Bisher bleiben BeamtInnen auf ihren Forderungen sitzen, wenn sie Gewalttäter auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld verklagen, diese aber zahlungsunfähig sind. In solchen Fällen will das BMI zukünftig einspringen und die Forderungen an Stelle der zahlungsunfähigen Täter auszahlen. Damit reagiert das BMI auf Forderungen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und des DGB. Beide hatten bereits 2015 gefordert, entsprechende Regelungen aus Schleswig-Holstein und Bayern zu übernehmen. Am 15. Februar war der Gesetzentwurf Thema eines Gesprächs zwischen Bundesinnenministerium und DGB.
Die GewerkschafterInnen kritisierten dabei, dass das BMI erst bei Schmerzensgeldern oberhalb von 500 Euro einspringen will. „Ein Drittel der Fälle, die wir betreuen, liegen unterhalb dieser Grenze“, erklärte GdP-Juristin Simone Kumor im Ministeriumsgespräch „da sind die ganz typischen Gewalthandlungen gegen BeamtInnen dabei.“ Länder wie Schleswig-Holstein sprängen schon ab 250 Euro ein. Selbst dabei verbleibe aber noch eine erhebliche Belastung für die KollegInnen. „Die Regelungen im Gesetzentwurf sind zu weich, sie greifen nur bei unbilliger Härte und selbst dann heißt es 'kann' und nicht 'muss' im Gesetzentwurf“, ergänzte Alexander Haas für den DGB.
Ministerialdirigent Michael Scheuring, Vertreter der Dienstrechtsabteilung des BMI, griff die Kritik auf. „Wir wollen keinen Placebo“, versicherte er im Gespräch. Vielmehr werde eine Regelung angestrebt, die den Betroffenen in der Praxis tatsächlich helfe. Auch für Tarifbeschäftigte werde über eine entsprechende Lösung nachgedacht. Scheuring lehnte die Forderung von DGB und ver.di ab, auch bei unerfüllten Schmerzensgeldansprüchen bei Verletzungen durch ein Tier einzuspringen. „Viele unserer Kolleginnen und Kollegen im einfachen Postdienst sind davon massiv betroffen“, erinnerte ver.di-Bundesbeamtensekretär Klaus Weber.
Vor über einem Jahr sind die neuen Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in Kraft getreten, jetzt sollen sie auch für die Beamtinnen und Beamten des Bundes gelten. Damit diese mit den übrigen Beschäftigten tatsächlich gleichgestellt sind, müssen jedoch Verbesserungen im Gesetzentwurf vorgenommen werden. Der DGB fordert unter anderem finanzielle Entlastungen für Betroffene.