Die Regierungskoalition plant die Kompetenzen der Hauptversammlung bei der Festlegung der Vorstandsvergütung börsennotierter Unternehmen zu erweitern. Der DGB kritisiert dies unter anderem, weil das Letztentscheidungsrecht über die Vorstandstandsvergütung vom Aufsichtsrat auf die Hauptversammlung verlagert würde. Das Machtgleichgewicht zwischen AktionärInnen, Aufsichtsrat sowie Vorstand würde sich einseitig zu Gunsten der AktionärInnen verschieben.