Deutscher Gewerkschaftsbund

18.09.2015
TTIP

CETA bleibt Einfallstor für private Schiedsgerichte

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hat alternative Vorschläge zu den umstrittenen privaten Schiedsgerichten im geplanten Freihandelsabkommen TTIP zwischen den USA und der EU gemacht. Das Freihandelsabkommen CETA mit Kanada bleibt aber weiter ein Einfallstor für diese Paralleljustiz. Und die USA wollen den Malmström-Vorschlag wohl auch nicht mittragen.

Richterhammer mit Dollarscheinen, Symbolbild ISDS / Investitionsschutz TTIP

Colourbox

Am Mittwoch hat EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström einen Vorschlag für ein Investionsgerichts-Systems (ICS) vorgestellt. Es soll nach dem Vorschlag Malmströms die umstrittenenen privaten, nicht-öffentlichen Investitionsschutz-Schiedsgerichte für private Investoren (ISDS - Investor-State-Dispute-Settlement) ersetzen, die Teil des geplanten Freihandelsabkommens TTIP zwischen der EU und den USA werden sollten.

Zwei Probleme: CETA bleibt und USA bestehen auf ISDS

Grundsätzlich könne man über Malmströms Reformvorschläge sagen, "dass sie ein wichtiger Schritt für Investitionsschutzkapitel im Allgemeinen sind, aber für Abkommen zwischen Staaten mit entwickeltem Rechtssystem nicht unbedingt notwendig sind", so DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. Der DGB hatte mehrfach betont, dass Instrumente wie ISDS zwischen zwei hoch entwickelten Rechtssystemen, wie denen in den USA und der EU, nicht notwendig seien.

Körzell betonte außerdem, dass jetzt "auch die amerikanische Seite diesem Vorschlag zustimmen" müsse, damit er überhaupt Realität wird. Danach sieht es aber nicht aus. Die Financial Times zitiert die US-Handelskammer, die auf Malmströms Vorschlag ablehnend reagierte: Wenn die EU das TTIP-Abkommen immer noch ernsthaft verfolge, sei der neue Vorschlag sehr fehlerhaft ("deeply flawed").

DGB-Vorstand Körzell sagte zu Malmströms Vorschlag außerdem, es reiche nicht aus, "diese Regelung nur im TTIP Abkommen zu verankern. Über CETA bleibt ein Einfallstor geöffnet das nun ebenfalls umgehend geschlossen werden muss." Zudem könnten auch im ICS "weiterhin nur ausländische Investoren klagen, keine Staaten und auch nicht die Zivilgesellschaft. Auch über Pflichten für Investoren wird nichts gesagt."


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