Mit dem Personalvertretungsrecht sollen die Interessen der Beschäftigten gesichert und die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes verbessert werden. Die seit Jahren unveränderten Regelungen zur Beschäftigtenvertretung passen längst nicht mehr zur Wirklichkeit in den Dienststellen. Daher fordern der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes eine Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und der Personalvertretungsgesetze der Länder.