Deutscher Gewerkschaftsbund

27.03.2018
Arbeitsrecht und Sozialrecht

Urteile-Ticker

einblick April 2018

Kurz und knapp: Zwei Urteile zum Arbeits- und Sozialrecht aus Ausgabe April 2018 des DGB-Infoservice einblick. Diesmal: Keine Arbeitsverträge für Schiedsrichter; kein Verlust von Eltengeld durch Weihnachtsgeld.

Gericht, Gesetzbuch, Urteile

Schiedsrichter: kein Arbeitsvertrag

Die Vereinbarung zwischen einem Schiedsrichter und dem Deutschen Fußball-Bund über Einsätze für eine Spielzeit ist kein Arbeitsvertrag. Es handelt sich vielmehr um eine Rahmenvereinbarung, die keine Verpflichtung des Schiedsrichters vorsieht, bestimmte Spiele zu übernehmen. Er kann auch nicht verlangen, dass man ihm Spiele zuweist. Da der Schiedsrichtervertrag kein Arbeitsvertrag ist, kann er nicht nach den Befristungsregeln für Arbeitsverträge überprüft werden.

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15. März 2018 – 9 Sa 1399/16


Weihnachtsgeld: kein Elterngeldverlust

Anlassbezogene oder einmalige Zahlungen wie eine Heiratsbeihilfe oder Weihnachtsgeld reduzieren das Elterngeld auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber keinen Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn vornimmt, sondern das Einkommen während des Elterngeldbezugs pauschal versteuert.

Bundessozialgericht, Urteil vom 8. März 2018 – B 10 EG 8/16 R

 


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