Endlich erkennt die EU die strategische Einkaufsmacht der öffentlichen Hand an – soziale und ökologische Ziele werden in Zukunft Grundsätze der öffentlichen Auftragsvergabe in Europa werden: Die am 18. April 2014 in Kraft getretene europäische Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe stärkt ausdrücklich die Verankerung umweltbezogener und sozialer Kriterien in öffentlichen Ausschreibungen und Vergabeverfahren. Auch Deutschland muss bis April 2016 die Vergaberichtlinie in nationales Recht umgesetzt haben und den Grundsatz umwelt-, sozial- und arbeitsrechtskonformer öffentlicher Auftragsvergabe gesetzlich verankern.
Auf der gemeinsam von DGB und dem CorA-Netzwerk organisierten Tagung geht es um die Anforderungen der Gewerkschaften und NGOs an die anstehende Reform des Vergaberechts: Wird die Bundesregierung die vom europäischen Gesetzgeber eingeräumten Spielräume bei der Umsetzung in nationales Recht offensiv für eine Stärkung sozialer und ökologischer Aspekte zu nutzen? Wird sie die ILO-Kernarbeitsnormen verbindlich im Gesetz verankern? Wie sieht die Zukunft der vergabespezifischen Mindestlöhne der Ländervergabegesetze aus? Wie wird die Subunternehmervergabe geregelt? Diese und weitere Fragen werden diskutiert zwischen Vertretern des DGB, des CorA-Netzwerks, des Bundeswirtschaftsministeriums und der Politik
Wir freuen uns über Ihre Anmeldungen bis zum 15.04.2015 unter: cora1@cora-netz.de
Weitere Informationen sowie das Programm finden Sie hier: