20 Jahre nach dem Mauerfall liegt das ostdeutsche Lohnniveau noch immer ein Viertel niedriger als im Westen. Geringe Bezahlung und hohe Arbeitslosigkeit in den neuen Ländern sorgen zudem für ein deutlich höheres Armutsrisiko, so die Ergebnisse einer aktuellen DGB-Studie.
Nach der deutschen Einigung machten die neuen Länder einen grundlegenden Strukturwandel durch. Im Vergleich zu Anfang der 90er Jahre wurden durchaus Fortschritte erzielt, die Standortfaktoren haben sich oftmals verbessert. Doch längst nicht alle Erwartungen an den Aufholprozess haben sich erfüllt. Zwar erhöhte sich der Lebensstandard für große Bevölkerungsteile, ohne aber zum Westen aufschließen zu können. So liegen die Stundenlöhne meist ein Viertel unter Westniveau. Das Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse bleibt damit eine zentrale staatliche Herausforderung.
Investieren in den sozial-ökologischen Umbau
20 Jahre nach dem Mauerfall unterscheidet sich die Wirtschaftsstruktur in Ost und West. Mehr Mittelstand und weniger Großunternehmen, einige industrielle Inseln und viel landwirtschaftliche Fläche können nicht für Beschäftigung und Wachstum wie in den stärker industrialisierten westdeutschen Bundesländern sorgen. Ein Fünftel der Wertschöpfung in den neuen Ländern entfällt auf das verarbeitende Gewerbe.
Doch der Aufbau Ost muss kein Nachbau West sein, wenn die wirtschaftlichen Stärken Ostdeutschlands besser gefördert werden. Leitbild hierbei muss der sozial-ökologische Umbau der gesamten Volkswirtschaft sein. Dazu gehören öffentliche Investitionen in Bildung, Soziales, Gesundheit und Umwelt.
Wissenstransfer fördern, Innovationen anstoßen
Auch regionale Wirtschaftskreisläufe müssen gefördert werden, um die Abhängigkeit von Stammbetrieben in den Altbundesländern zu verringern. "Leuchtturmregionen" müssen besser mit strukturschwachen Regionen und deren Förderung vernetzt werden. In Forschung und Entwicklung muss investiert werden. Das Ziel: eine wissensintensive auf Innovationen basierende Wirtschaft.
Angesichts der Komplexität vieler Technologien wird der Transfer zwischen Wissenschaft und Praxis immer wichtiger. Das gilt besonders für die vorwiegend klein- und mittelständische Struktur der ostdeutschen Betriebe. Gesetzliche Rahmenbedingungen können den Anstoß für Innovationen und neue Arbeitsplätze geben, wie das Beispiel Windkraft- und Solarindustrie zeigt.
Mindestlohn entlastet ostdeutsche Kommunen
Bildungspolitische Initiativen müssen diesen Prozess unterstützen. Als Folge des demografischen Wandels schrumpft der Bevölkerungsanteil bei den jüngeren Altersgruppen. So könnten vor allem in den neuen Ländern die Arbeitskräfte mit mittlerer Qualifikationen knapp werden. Jetzt müssen mit aller Kraft die Weichen gestellt werden, damit alle Jugendlichen die Chance auf eine qualifizierte Ausbildung erhalten.
Weniger sozialversicherte Vollzeitstellen bei zunehmend atypischer Beschäftigung sind die Ursache von Unsicherheit und Niedriglöhnen. Wegen des besonders niedrigen Lohnniveaus in Ostdeutschland muss der Staat überdurchschnittlich oft die Einkommen mit Hartz IV-Leistungen aufstocken. Ein gesetzlicher Mindestlohns von zunächst 7,50 Euro pro Stunde wäre bei der geringen Tarifbindung die dringend notwendige unterste Haltelinie bei den Löhnen. Das würde insbesondere die ostdeutschen Kommunen entlasten - etwa bei den Mietkosten für die zahlreichen Hartz IV-Bedürftigen.
Wirtschaftsförderung nur bei sozialen Mindeststandards
Die Zumutbarkeitsregelung von Hartz IV begünstigt Armut trotz Arbeit. Der Anteil armer Beschäftigter wächst in allen Bundesländern. Deshalb muss auch bei der Zumutbarkeit von Arbeit für Hartz IV-Bedürftige ein Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde gelten. Weiterhin darf die Wirtschaft nur nur bei regulären, sozialversicherten, existenzsichernden und mitbestimmten Arbeitsplätzen gefördert werden.
Um zu verhindern, dass sich die Krise verschärft, dürfen die konjunkturellen Stabilisatoren - wie die Arbeitslosenversicherung - keinesfalls geschwächt werden. Der DGB setzt sich daher für einen Ausbau des sozialen Schutzes durch die Arbeitslosenversicherung ein.
Teil I: Beschäftigung und Einkommen