Der DGB hat Vorschläge für eine Reform des Schwerbehindertenrechts gemacht. Unter anderem fordert der Bund der Gewerkschaften eine höhere Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Außerdem will der DGB mehr Rechte und Ressourcen für Schwerbehindertenvertretungen durchsetzen.
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„Die hohe Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen kann aus Sicht des DGB verringert werden, wenn die Unternehmen stärker in die Pflicht genommen werden“, heißt es in den Reformvorschlägen, die der DGB-Bundesvorstand Anfang Juli beschlossen hat. Denn wie schon in den Vorjahren wurde die angestrebte Beschäftigungsquote von fünf Prozent auch in 2012 mit 4,6 Prozent nicht erfüllt. Etwas mehr als ein Viertel der Unternehmen, die eigentlich gesetzlich verpflichtet sind, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, haben keinen einzigen schwerbehinderten Beschäftigten. Andere Unternehmen beschäftigen zwar schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – allerdings nicht so viele, wie sie eigentlich müssten.
Die für solche Fälle vorgesehene Ausgleichsabgabe wurde seit der Euro-Umstellung im Januar 2002 nur einmal im Januar 2012 minimal angepasst. Die Beiträge wurden einmalig um 12 Prozent angehoben, die stetig steigende Inflationsrate betrug im gleichen Zeitraum aber 18 Prozent. Die Ausgleichsabgabe wird für die Unternehmen mit der Zeit also immer günstiger.
„Die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung (SBV) erfordert breites Wissen und aufgrund des demografischen Wandels und eines gewachsenen Aufgabenspektrums zunehmend einen hohen Zeitaufwand“, heißt es in den Reformvorschlägen weiter. Die Schwerbehindertenvertretungen in Betrieben bräuchten deshalb bessere Ressourcen und mehr Rechte, um ihren Aufgaben gerecht werden zu können. Unter anderem sollen Freistellungsregelungen für SBV-Mitglieder verbessert werden.