Deutscher Gewerkschaftsbund

30.03.2016
Arbeitszeit-Debatte

Arbeitszeiten: Schon heute flexibel und fair möglich

Die Arbeitgeber wollen den Acht-Stunden-Tag kippen. Angeblich sei das Arbeitszeitgesetz zu starr für die Arbeitswelt von morgen. Das ist falsch: Schon heute sind flexible und gleichzeitig faire Arbeitszeitregeln für Beschäftigte möglich. Davon ist DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach überzeugt. Und die betriebliche Praxis gibt ihr Recht.

Frau an Schreibtisch mit Computer und Uhr

Colourbox.de

Buntenbach: Arbeitgeber vergiften Debatte "völlig unnötig"

"Die Arbeitgeber vergiften die Debatte um Arbeiten 4.0 völlig unnötig", sagte Buntenbach dem Handelsblatt. Ingo Kramer, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), hatte zuvor erneut das Ende des gesetzlich festgelegten Acht-Stunden-Tages ins Spiel gebracht und stattdessen eine Höchstarbeitszeit pro Woche gefordert.

Aus "nine to five" darf nicht 24/7 werden

"Das Arbeitszeitgesetz ermöglicht schon heute ein Höchstmaß an Flexibilität, auch bis zehn Stunden Arbeit am Stück", hält Buntenbach dem entgegen. Der Acht-Stunden-Tag bleibe auch in der digitalisierten Arbeitswelt "eine unabdingbare Voraussetzung für mehr Flexibilität, denn Arbeit braucht auch in Zukunft vernünftige Grenzen", so das DGB-Vorstandsmitglied im Handelsblatt. "Auch wenn viele Beschäftigte nicht mehr 'nine to five' arbeiten, darf daraus nicht 24/7 werden."

Betriebliche Praxis beweist bereits: Flexible Arbeitszeiten problemlos möglich

Die betriebliche Praxis gibt Buntenbach Recht: Die Hans-Böckler-Stiftung hat in einer Datenbank mit hunderten Betriebsvereinbarungen auch dutzende Betriebsvereinbarungen zum Thema "Flexible Arbeitszeit" zusammengetragen. Dort gibt es Beispiele zu

Kontenmodellen,

Langzeitkonten,

Vertrauensarbeitszeit sowie zu

Flexiblen Arbeitszeiten und

Flexiblen Schichtsystemen.

Es gibt in der Datenbank diverse Beispiele für betriebliche Regelungen, die im bestehenden gesetzlichen Rahmen hochflexible Arbeitszeitmodelle mit bis zu neun oder zehn Arbeitsstunden pro Tag ermöglichen – und gleichzeitig faire Ausgleichsregelungen für Beschäftigte enthalten.

Flexibilität bereits heute möglich – und zwar branchenübergreifend

Die Datenbank der Hans-Böckler-Stiftung zeigt auch: Entsprechende Betriebsvereinbarungen gibt es branchenübergreifend sowohl in Industrie- als auch in Dienstleistungsbranchen. Betriebsvereinbarungen sind rechtlich bindende Veträge – gemeinsam ausgehandelt und unterzeichnet von Unternehmensführung und Betriebsrat. Beschäftigte und Arbeitgeber beweisen also längst, dass gemeinsame Lösungen für hochflexible und gleichzeitig faire Arbeitszeiten innerhalb des bestehenden gesetzlichen Rahmens möglich sind. Eine Abkehr vom Acht-Stunden-Tag braucht es dafür nicht.


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