Deutscher Gewerkschaftsbund

Dossier: Datenschutz für Beschäftigte

03.09.2010

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes (PDF, 138 kB)

In seinen Eckpunkten zum Arbeitnehmerdatenschutz vom Dezember 2008 sagt der DGB: Zweck des Datenschutzes muss es sein, den Einzelnen davor zu schützen, dass durch Missbrauch seiner Daten sein grundrechtlich geschütztes Persönlichkeitsrechts beeinträchtigt wird.


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