Die Kinderarmut in Deutschland ist trotz sinkender Arbeitslosigkeit weiterhin hoch: Fast 16 Prozent der Kinder unter 15 sind auf Hartz IV angewiesen. Das Armutsrisiko von Minderjährigen liegt seit 2005 unverändert bei fast 20 Prozent, so eine Analyse des DGB. Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach forderte von der Bundesregierung Verbesserungen beim Kinderzuschlag.
DGB/Simone M. Neumann
Kinder sind von Hartz IV weit stärker betroffen als Erwachsene.
Von Wilhelm Adamy, DGB-Arbeitsmarktexperte
Armutsgefährdung und Arbeitslosigkeit haben sich in den vergangenen Jahren gegenläufig entwickelt. Während die Arbeitslosenquote kontinuierlich zurückgeht, steigen die Kennzahlen für die Armutsgefährdung weiter. Für das aktuelle Erhebungsjahr im Mikrozensus (2013) betrug die allgemeine Armutsgefährdungsquote 15,5 Prozent, bei den Minderjährigen sogar 19,2 Prozent. Schon dieser Befund zeigt, dass die allgemeine Aussage, Erwerbstätigkeit sei der beste Schritt zur Armutsvermeidung, zu relativieren ist.
Die Armutsgefährdungsquote ist ein relatives Maß zur Messung von Einkommensarmut. Insofern ist es ein Maß für Ungleichheit in unserer Gesellschaft. Die Armutsgefährdungsquote bezieht sich auf ein durchschnittliches Einkommen (Medianeinkommen). Der Median teilt alle Einkommen in der Gesellschaft in zwei gleiche Hälften. Wer weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens zur Verfügung hat, gilt als armutsgefährdet. Die 60-Prozent-Schwelle ist die Armutsgefährdungsschwelle und kann – als absoluter Wert – durchaus als Indikator für Einkommensarmut gelten.
Dieser Schwellenwert betrug für einen Ein-Personenhaushalt 892 Euro im Jahr 2013 (Daten des Mikrozensus laut Amtlicher Sozialberichterstattung) und für einen Paarhaushalt mit zwei Kindern unter 14 Jahren 1.873 Euro. Die Schwellenwerte für beide Haushaltstypen haben sich in den letzten Jahren um jeweils rund 2,5 Prozent nach oben bewegt. Damit konnte die Einkommensschere zwischen Reich und Arm keinesfalls geschlossen werden. Die unteren Einkommensbereiche haben von der allgemeinen Wohlstandsentwicklung bei weitem nicht ausreichend profitiert.
Die positive Arbeitsmarktentwicklung löst die Armutsproblematik noch nicht durchgreifend. Verantwortlich hierfür ist insbesondere die mangelnde Qualität vieler Arbeitsverhältnisse. Die Zunahme atypischer, häufig prekärer Erwerbstätigkeit wirkt sich mit Blick auf die Armutsvermeidung äußerst negativ aus. So sind Teilzeitarbeitsplätze, die in den letzten Jahren überproportional zugenommen haben – und hier insbesondere die Minijobs –, oft nicht „armutsfest“.
Ein zweites Ergebnis (siehe Grafik): Die Kinderarmut ist ständig weit höher als die allgemeine Armutsgefährdung. Die Armutsgefährdung von Kindern liegt in den letzten Jahren recht konstant ein Viertel oberhalb der allgemeinen Armutsquote.
DGB
Der Umstand, dass Kinder deutlich stärker als die Allgemeinheit vom Armutsrisiko betroffen sind, hat in der Politik zwar teilweise Betroffenheit ausgelöst. Umgesteuert wurde jedoch nicht. So ist der Familienlastenausgleich mit seinem Dualismus von Kinderfreibeträgen und Kindergeld und einem nur schwach entwickelten Kinderzuschlag deutlich auf eine Bevorzugung höherer Einkommen und eben nicht auf Armutsvermeidung ausgerichtet.
Die relativen Armutsquoten und die besondere Betroffenheit von Kindern spiegeln sich auch in der höheren Hartz-IV-Bedürftigkeitsquote von Kindern wider. So liegt der Anteil der Hartz-IV-Bezieher an der Bevölkerung unter 65 Jahren („allgemeine Hilfequote“) bei knapp 10 Prozent, Kinder unter 15 Jahren sind dagegen zu fast 16 Prozent auf Hartz IV angewiesen. Während die allgemeine Quote seit 2012 konstant geblieben ist, ist die der Kinder im nicht erwerbsfähigen Alter sogar noch um mehr als einen halben Prozentpunkt gestiegen.
Vor diesem Hintergrund hält der DGB weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Kinderarmut für notwendig. „Die Zahlen zeigen, dass die gute Arbeitsmarktlage an der Kinderarmut nur wenig ändert. Die Bundesregierung muss hier gegensteuern", erklärte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Neben einer Umgestaltung des Familienlastenausgleichs sollten hier ein Ausbau des Kinderzuschlags und eine stärkere Ausrichtung des Wohngeldes auf Familien und Erwerbstätigenhaushalte im Vordergrund stehen. „Der Bund will im aktuellen Gesetzgebungsverfahren lediglich den Anstieg der Hartz-IV-Sätze in den letzten Jahren nachvollziehen“, kritisierte Buntenbach.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat konkrete Vorschläge zu den aktuellen Gesetzgebungsvorhaben der Koalition zum Einkommenssteuerrecht, zum Kindergeld sowie zur Wohngeldreform vorgelegt. Ergänzend fordert der DGB ein gesellschaftliches Aktionsprogramm gegen Kinderarmut im Hartz-IV-System. „Kein Kind soll dauerhaft in einer Familie ohne Perspektive auf Arbeit aufwachsen müssen", betonte Annelie Buntenbach.