Das Rentenpaket 2018 mit deutlichen Leistungsverbesserungen liegt vor. Die Regierung geht den Weg weiter, die Leistungsseite wieder in Ordnung zu bringen. Trotz einiger Mängel ist das Rentenpaket insgesamt zu begrüßen. Aber weitere Maßnahmen müssen folgen. Einerseits müssen nicht beitragsgedeckte Leistungen wie die Kinderzeiten für vor 1992 geborene Kinder aus Steuern finanziert werden. Andererseits muss das Rentenniveau dauerhaft stabilisiert und wieder angehoben werden. Das Ganze muss ergänzt werden um einen stärkeren Solidarausgleich.
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Das Rentenpaket 2018 liegt nun als Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Die Stabilisierung des Rentenniveaus auf mindestens 48 Prozent wird begrüßt, denn dies war eine zentrale Forderung des DGB. Im weiteren Schritt muss es nun um die Erhöhung des Rentenniveaus gehen. Bedauerlicherweise ist dieses Thema in die Rentenkommission verschoben und damit erstmal auf die lange Bank geschoben worden. Aber der DGB wird hier nicht nachlassen. Es bedarf endlich einer ausreichenden Leistung, die langfristig abgesichert ist. Eine unnötige Beschränkung der Handlungsoptionen ist die Beitragssatzgarantie, welche den Beitragssatz auf höchstens 20 Prozent begrenzt. Hier sollte im Gesetzgebungsverfahren nachgesteuert werden.
Richtig ist ebenfalls, dass die Rente bei Erwerbsgeminderten verbessert wird, auch wenn es wieder nur für neue Erwerbsminderungen ab 2019 gelten soll. Die Einbeziehung des Bestands durch eine pauschalierende Lösung muss noch ergänzt werden. Außerdem müssen die Abschläge abgeschafft werden, da sie sozialpolitisch nicht zu begründen sind.
Zu begrüßen ist, dass entgegen des Koalitionsvertrags nun für alle vor 1992 geborenen Kinder eine gleiche Verbesserung vorgesehen ist: ein halber Entgeltpunkt für alle Kinder statt ab drei Kindern ein ganzer Punkt pro Kind. Hier hat die Regierung eine Forderung des DGB aufgegriffen. Damit wird eine rechtssichere Besserstellung erreicht und die Kindererziehung vor 1992 unabhängig von der Kinderzahl gleich stark berücksichtigt. Leider bleibt die Regierung jedoch dabei, diese Leistung in voller Höhe sachfremd aus Beitragsmitteln zu finanzieren. Die CSU schlägt jetzt wegen des bayrischen Wahlkampfs vor, auch noch den zweiten halben Punkt auszuschütten, natürlich wieder finanziert aus Beiträgen.
Für Erwerbsgeminderte im Rentenbestand sind keine besseren Leistungen vorgesehen. Dabei ist das Armutsrisiko in dieser Gruppe besonders hoch. Würden die Kinderzeiten endlich, wie es sich gehört, voll aus Steuern finanziert, wäre genug Geld vorhanden, um dem Bestand zu helfen. Dies gilt erst recht, wenn die CSU nun schon wieder sachfremd rund 3,5 Mrd. Euro zusätzlich aus der Rentenkassen entnehmen möchte.
Die Ausweitung der Gleitzone ist aus Sicht des DGB keine zielgenaue Lösung. Hier gibt es zielgenauere und sachgerechtere Konzepte, wie beispielsweise der Sozialversicherungsbeiträge-Entlastungsbetrag (SV-Entlastungsbetrag). Daher wäre es gut, wenn die Alternativen geprüft würden, bevor die Gleitzone ausgeweitet wird.
Im Übrigen verbleibt es bei den Bewertungen und Anmerkungen, die der DGB bereits zum Referentenentwurf für das Rentenpaket formulierte.
Der Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat vorgeschlagen, das Rentenniveau bis 2040 auf 48 Prozent zu stabilisieren. Der DGB unterstützt diesen Vorschlag. Es ist überfällig, der jüngeren Generation ein gutes Leistungsniveau zu sichern. Die Renten sollen steigen wie die Löhne, damit auch die künftigen Rentnerinnen und Rentner von der Wohlstandsentwicklung profitieren können. Nur wer den Absturz des Rentenniveaus heute stoppt, sorgt dafür, dass die gesetzliche Rente gegenüber den Löhnen bis in die 2040er nicht um rund 13 Prozent an Wert verliert. Dies und selbst ein höheres Rentenniveau sind finanzierbar, wie der DGB in seinem Beschluss „Zukunftsgerichtete Rentenpolitik“ 2017 gezeigt hat. Diese Forderung wird der DGB auch in der Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ („Rentenkommission“) vertreten.