Das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz ist verabschiedet. DGB-Vorstand Stefan Körzell kritisierte, dass Beschäftigte im Schienennahverkehr beim Betreiberwechsel nicht verpflichtend übernommen werden müssen. Zudem würden bei den sozialen Kriterien die Handlungsspielräume der EU-Vergaberichtlinien nicht ausgeschöpft.
DGB
Zur Verabschiedung des Vergabemodernisierungsgesetzes am 17.12.2015 sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell:
"Das Gesetz ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, reicht aber noch lange nicht für eine faire öffentliche Auftragsvergabe. Zwar begrüßt der DGB die Kompromissregelung zu Vergaben im Schienenpersonennahverkehr – öffentliche Auftraggeber ,sollen' nun verlangen, dass die Beschäftigten bei einem Betreiberwechsel vom neuen Betreiber übernommen werden. Wir wollten jedoch eine verpflichtende Regelung. Der DGB wird beobachten, ob die Norm zum Nachteil der Beschäftigten ausgelegt wird und entsprechend Nachbesserung fordern. Absolut unverständlich ist jedoch, dass diese Regelung nicht für den öffentlichen Personennahverkehr gelten soll, obwohl auch die dort Beschäftigten gleichermaßen geschützt werden müssen. Eine entsprechend beispielhafte Regelung wird zurzeit im Landtag von Rheinland-Pfalz diskutiert. Das Land plant mit seinem Landestariftreuegesetz eine stärker verpflichtende Regelung zum Personalübergang im Schienenpersonenverkehr und im Öffentlichen Personennahverkehr – und geht damit über die Rechtslage auf Bundesebene hinaus. Das Bundesvergabegesetz darf den Handlungsspielraum der Länder nicht beim Erlass ihrer Vergabegesetze einschränken. "
"Bei den sozialen Kriterien hat die Bundesregierung die Handlungsspielräume der EU-Vergaberichtlinien leider nicht voll ausgeschöpft. Mitunter fehlen klare, verpflichtende Regeln, die bei einer öffentlichen Auftragsvergabe eingehalten werden müssen – zum Beispiel wenn es darum geht, das beste Preis-Leistungsverhältnis für die Zuschlagserteilung zu ermitteln. Derzeit ist der Zuschlag nach dem billigsten Preis weiterhin zulässig. Wenn das Gesetz hier nicht nachgebessert wird, droht Preisunterbietung durch Lohndumping. Hiesige arbeits- und sozialrechtliche Standards könnten unterlaufen werden. Dem gilt es einen Riegel vorzuschieben."
Mit dem überarbeiteten Regelwerk wird unter anderem die neue EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU in deutsches Recht umgesetzt.
Der DGB hatte bereits im Vorfeld in Stellungnahmen die nur unzureichende – und damit teilweise europarechtswidrige – Umsetzung der zugrundeliegenden EU-Vergaberichtlinie kritisiert.
Der DGB begleitet den Reformprozess zum Vergaberecht bei öffentlichen Aufträgen und hat dazu mehrere Stellungnahmen veröffentlicht.
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Der DGB begrüßt den Kabinettsentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts, da die wesentlichen Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt werden. Allerdings sieht der DGB noch Nachbesserungsbedarf, wie z.B. bei den Regelungen zu Kontrollen und Sanktionen sowie bei der Auftragsvergabe an Subunternehmen im Bereich der sozialen Dienstleistungen.
DGB-Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMWi - Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts, Stand 9.11.2015
Der DGB begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts grundsätzlich. Allerdings kritisiert der Gewerkschaftsbund, dass der Entwurf die EU-Vergaberichtlinien teilweise nur unzureichend umsetzt. Zum Beispiel fehlen verbindlichere Regelungen zu sozialen Kriterien in der öffentlichen Auftragsvergabe. (DGB-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts, Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG, Stand 8.10.2015)
Der DGB kritisiert eine nur unzureichende – und damit teilweise europarechtswidrige - Umsetzung der zugrundeliegenden EU-Vergaberichtlinie. Im Ergebnis wird Deutschland damit innerhalb Europas nicht zur Vorreiterin für die Umsetzung der Ziele der Strategie „Europa 2020“ für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum.