Deutscher Gewerkschaftsbund

19.06.2009

DGB kritisiert geplante Neuregelung der Kurzarbeit

Von Annelie Buntenbach, Mitglied im geschäftsführenden DGB-Bundesvorstand

Mit der geplanten Ausweitung der Beitrags-Subventionierung von Großunternehmen beim Kurzarbeitergeld können zwar eventuell Massenentlassungen vor der Bundestagswahl vermieden werden. Sicher ist aber lediglich, dass riesige Mitnahmeeffekte vorprogrammiert sind. Wir können vor solch unkonditionierten Subventionen nur warnen, weil auf die Bundesagentur für Arbeit (BA) unkalkulierbare finanzielle Risiken zukommen und die dringend notwendige Qualifizierung der Beschäftigten während der Kurzarbeit auf der Strecke bleibt.

Anreiz zur Qualifizierung entfällt

Nach den Gesetzesplänen soll die Bundesagentur Großunternehmen die Sozialbeiträge bei Kurzarbeit ohne weitere Bedingungen vollständig und vom ersten Tag erstatten, wenn in einem einzigen Unternehmensbereich zuvor ein halbes Jahr kurz gearbeitet wurde. Der Anreiz, Phasen der Kurzarbeit für Qualifizierung zu nutzen, wird damit noch geringer sein. Während ursprünglich die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an die Bedingung Qualifizierung gekoppelt war, soll dies nun entfallen. Damit werden alle Bemühungen unterlaufen, die Beschäftigten fit zu halten für die Zeit nach der Krise.

Plünderung der Arbeitlosenversicherung

Die Konzerne werden damit geradezu eingeladen, der Arbeitslosenversicherung die Kasse leer zu räumen. Das kann schnell dazu führen, dass die BA gerade dann in arge Bedrängnis kommt, wenn es trotz aller Beitrags-Subventionen doch zu Massenentlassungen kommt. Mit der Plünderung der Arbeitslosenversicherung drohen letztlich neue Leistungskürzungen für Arbeitslose.

Wir fordern, dass der Staat, der den Großkonzernen weitreichende Geschenke auf Kosten der Arbeitslosenversicherung macht, auch dafür gerade steht, wenn die BA selbst ins Minus rutscht. Die Wiedereinführung der 2006 abgeschafften Defizithaftung des Bundes ist das Mindeste, was die Koalition den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern schuldet. Nur so kann vermieden werden, dass die Bundesagentur für Arbeit in eine Schuldenfalle und die Beschäftigten schnell in die Hartz IV-Falle geraten.


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