Die Karrieleiter hochklettern oder einfach nochmal was ganz anderes machen: Ein Studium kann neue Perspektiven eröffnen - auch für Berufstätige, die nicht auf dem Gymnasium waren und Abitur gemacht haben. Wir geben einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten und Voraussetzungen.
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Wer keine schulische Hochschulzugangsberechtigung hat, aber trotzdem studieren möchte, kann das über den so genannten dritten Bildungsweg tun. Voraussetzung dafür ist grundsätzlich eine abgeschlossene staatlich anerkannte Berufsausbildung sowie mehrere Jahre Berufserfahrung. Die konkreten Möglichkeiten und Zulassungsvoraussetzungen sind jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die IG BCE hat einen guten Überblick dazu zusammengestellt: IG BCE - Hochschule: Studieren ohne Abitur.
Ob, was und wo Menschen mit Berufserfahrung, aber ohne (Fach-)Abitur studieren können, hängt von den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und der jeweiligen Hochschule ab. Auch die Art und der Umfang der beruflichen Qualifikation spielen eine Rolle. So haben zum Beispiel Meister/-innen, Techniker/-innen und Fachwirte-/innen automatisch die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Sie können in der Regel jedes Fach ihrer Wahl an einer Universität oder Fachhochschule studieren.
Berufstätige mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren und dreijähriger Berufserfahrung können eine fachgebundene Zugangsberechtigung erhalten und damit ein Fach studieren, das der bisherigen beruflichen Fachrichtung entspricht. Voraussetzung ist, dass sie vorher einen Eignungstest machen oder ihre Qualikation in anderer Form nachweisen. Die Prüfung und Entscheidung über die Zulassung zum Studium erfolgt über die Hochschule, die den gewünschten Studiengang anbietet.
Weitere Infos dazu gibt es bei Studieren ohne Abitur und der Kultusministerkonferenz.
Beschäftigte, die beispielsweise eine Meisterprüfung abgelegt haben oder eine Ausbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin abgeschlossen haben, haben damit die allgemeine Hochschulzugangsrechtigung erlangt. Sie können das Fach ihrer Wahl an einer Universität oder Fachhochschule ohne weitere Eignungstests studieren.
Studieninteressierte mit einer allgemeinen Fachhochschulreife (Fachabitur) können die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung über eine gesonderte Zulassungsprüfung bekommen. Auch hier sind die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Häufig sind ein bestimmter Schulabschluss und zusätzliche Berufserfahrung nötig, um zur Prüfung zugelassen zu werden.
In einigen Bundesländern wie beispielsweise in Schleswig-Holstein können Interessierte ein Probestudium absolvieren. Bewerberinnen und Bewerber schreiben sich dabei zunächst ordentlich für den gewünschten Studienplatz ein. Nach zwei bis vier Semestern wird in einem gesonderten Prüfverfahren die Studieneignung geprüft.
Berufserfahrene können auch über eine Begabtenprüfung die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung bekommen. Dafür müssen sie über einen gewissen Bildungsabschluss sowie über Berufserfahrung verfügen und mindestens 25 Jahre alt sein. Diese Möglichkeit bieten allerdings nur acht der 16 Bundesländer an: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.
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Eine wichtige Rolle vor dem Beginn eines Studiums spielt die Frage nach der Finanzierung. Selbst wenn der oder die Studierende berufsbegleitend studiert und weiter Geld verdient, müssen zusätzlich zu Miete und anderen Lebenshaltungskosten Semestergebühren und Lernmaterialien bezahlt werden. Dafür stehen verschiedene Finanzierungshilfen zur Verfügung.
BAföG ist die Abkürzung für "Bundesausbildungsförderungsgesetz" und steht für eine finanzielle Unterstützung durch den Staat. Die Leistung wird in der Regel einkommens- und vermögensabhängig gewährt. Das heißt: Die Höhe des BAföGs richtet sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern, der Studierenden selbst sowie gegebenfalls deren Ehepartner/in. In bestimmten Fällen gibt es BAföG auch elternunabhängig, das ist insbesondere für Studieninteressierte mit Berufserfahrung bzw. mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung plus Berufserfahrung interessant.
Anspruch auf BAföG besteht in der Regel nur, wenn das Bachelorstudium nicht nach dem 30. Geburtstag begonnen wird. Aber auch hier gibt es Ausnahmeregelungen. Die Förderung wird in der Regel zu 50 Prozent als Zuschuss und zu 50 Prozent als unverzinsliches Darlehen gewährt. Der Darlehnsanteil muss dabei maximal bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 Euro zurückgezahlt werden.
Weitere Infos: Das BAföG - Alle Infos auf einen Blick
Der Bildungskredit richtet sich an Studierende, die keinen Anspruch auf BAföG haben oder besondere Ausgaben, die nicht vom BAföG gedeckt werden. Die Kredithöhe ist im Gegensatz zum BAföG einkommensunhabhängig und beträgt maximal 3.600 Euro pro Jahr. Der Kredit kann in Monatsraten oder aber als Einmalzahlung gewährt werden. Er wird maximal zwei Jahre nach der Zwischen- oder Vorprüfung an die Studierenden ausgezahlt. Die Altersgrenze liegt bei 36 Jahren.
Besonders talentierte Studierende ohne Abitur können sich auch über private, kirchliche oder parteiliche Studienstiftungen für ein Stipendium bewerben. Auch die Bunderegierung unterstützt Studierende, die herausragende Leistungen erwarten lassen. Neben besonderen Erfolgen in Schule oder Studium zählt oft auch das gesellschaftliche Engament eines Bewerbers bei der Vergabe eines Stipendiums. Einen Überblick über das vielfälige Angebot bietet der Stipendienlotse.
Die Studienförderung der Hans-Böckler-Stiftung (HBS) ist das Begabtenförderungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Sie hat es sich zum Ziel gesetzt, mit der Vergabe von Stipendien einen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit im Bildungswesen zu leisten und trägt dazu bei, gerade den jungen Menschen ein erfolgreiches Studium zu ermöglichen, für die der Weg an die Hochschule keine Selbstverständlichkeit ist. Die HBS fördert junge Menschen, die sehr gute bis gute Leistungen erbringen sowie gewerkschaftlich und/oder gesellschaftspolitisch engagiert sind.
Ausführliche Infos zur Bewerbung, zum Auswahlverfahren und zu den Bewerbungsfristen gibt es hier.
Diese finanzielle Unterstützung richtet sich vor allem an Studierende des dritten Bildungswegs. Mit dem Aufstiegsstipendium der Bundesregierung bekommen Studierende in einem Vollzeitstudium bis zu 815 Euro pro Monat. Stipendiaten in einem berufsbegleitenden Studiengang können bis zu 2.400 Euro bekommen. Die Förderung ist einkommensunabhängig.