Deutscher Gewerkschaftsbund

10.10.2009
Gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen

Was ist Corporate Social Responsibility

Corporate Social Responsibility (CSR), zu deutsch die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen, ist in Deutschland zu einem wichtigen Thema geworden. CSR widerspricht der These, die einzige Verantwortung der Unternehmen liege in der Erzielung von Profiten, wie sie von dem Verfechter des reinen Marktkapitalismus, Milton Friedman, vertreten wird. CSR ist um so wichtiger, seit mit der nahezu unbeschränkten Öffnung der Märkte der Einfluss großer Konzerne auf die Politik ständig gewachsen ist. Das zeigt schon allein die Tatsache, dass die Umsätze mancher Unternehmen größer sind als das Bruttoinlandsprodukt mancher Länder.

Leitfaden für OECD-Leitsätze

Die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen: Ein Leitfaden für Anwender der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (PDF, 1 MB)

Wie sind die CSR-Leitsätze entstanden und was ist zu tun, wenn ein Unternehmen die Leitsätze verletzt - dazu und zu anderen Fragen hat der DGB gemeinsam mit DGB-Bildungswerk, dem Observatorio Social, der Friedrich Ebert-Stiftung und dem Gewerkschaftlichen Beratungsausschuss bei der OECD (TUAC) einen Leitfaden herausgegeben.

Mit der Globalisierung der Weltwirtschaft ist der Wettbewerb der Staaten um ausländische Investitionen schärfer geworden. Das kann zu einem "race to the bottom", einem Wettlauf nach unten führen, bei dem die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer schlechter werden, ja bei dem sogar Frieden und Menschenrechte in Gefahr sind. Der Primat der Politik und letztlich die Souveränität ganzer Staaten steht auf dem Spiel. Die globale Wirtschaft benötigt daher global geltende Regeln, die auf der Basis universell geltender Prinzipien dem Absenken von Sozial- und Umweltstandards Einhalt gebieten.

CSR Instrumente weltweit

Solange kein international verbindliches Rahmenwerk für die Regulierung der Tätigkeit von Unternehmen auf den Weltmärkten existiert, sind Gewerkschaften, Regierungen sowie Arbeitgeberverbände auf das Funktionieren vorhandener Standards und Initiativen für unternehmerisches Handeln angewiesen. Hierzu zählen die Dreigliedrige Erklärung zu Prinzipien für Multinationale Unternehmen und Sozialpolitik der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Global Compact der Vereinten Nationen und die Leitsätze für Multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

Die OECD-Leitsätze für Multinationale Unternehmen

Der DGB hat in Kooperation mit seinem Bildungswerk und dem Observatorio Social, der Friedrich Ebert-Stiftung sowie dem Gewerkschaftlichen Beratungsausschuss bei der OECD (TUAC) einen Leitfaden für Anwender der OECD-Leitsätze (PDF) herausgegeben. Er wurde in einer Veranstaltung mit dem OECD-Center Berlin und der Heinrich Böll-Stiftung am 29. Juni 2005 vorgestellt.

Die Leitsätze sind von allen beteiligten Parteien - Regierungen, Gewerkschaften, Wirtschaft und einigen Nichtregierungsorganisationen (NRO) angenommen worden. Das zeichnet sie gegenüber allen anderen vorhandenen Instrumenten aus. Sie enthalten einen rechtlich verbindlichen Teil. Die teilnehmenden Regierungen haben sich zu ihrer Überwachung und Einhaltung durch die Einrichtung sog. Nationaler Kontaktstellen (NKS) verpflichtet.

Die OECD-Leitsätze sind das bislang stärkste internationale Instrument zur Förderung von sozial verantwortlichem Unternehmenshandeln. In ihrer praktischen Anwendung stoßen sie jedoch häufig an Grenzen. Deshalb hat der DGB eine Reihe von Vorschlägen entwickelt, um die Durchsetzung der OECD-Leitsätze zu stärken.

CSR und Mitbestimmung

Auf nationaler Ebene kennen wir verbindliche gesetzliche Schutzbestimmungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten und Mindeststandards. Ein möglichst breites CSR-Instrumentarium soll diesen Schutz nicht ersetzen sondern sinnvoll ergänzen.

Für den DGB sind Transparenz, Überprüfbarkeit und Beteiligung der Arbeitnehmer unerlässliche Kriterien für die sozialen und ökologischen Folgen unternehmerischen Handelns. Instrumente hierfür gibt es genug: Internationale Rahmenvereinbarungen der Gewerkschaften mit multinationalen Konzernen, Nachhaltigkeitsberichte der Unternehmen, Verhaltenskodizes, Sozialaudits und Ratings im Sinne der Nachhaltigkeit.

Das deutsche Mitbestimmungsmodell bietet ein hohes Potenzial für die Nutzung von CSR. Auch die europäischen Betriebsräte sind ein wichtiges Gremium um Menschenrechte und Übereinkommen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die Grenzen Europas hinaus zu stärken und durchzusetzen. Informations- und Konsultationsrechte, wie in EU-Richtlinien vorgeschrieben, sowie die auf der EU-Ebene geführte Debatte um die soziale Verantwortung der Unternehmen bieten gute Ansatzpunkte zur Weiterentwicklung und Stärkung der sozialen Verantwortung der Unternehmen.

Bei aller Vielfalt der Instrumente und Strategien gibt es für den DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften einen erheblichen Klärungsbedarf. Einen wichtigen Schritt zu einer solchen Klärung hat die Hans-Böckler-Stiftung in Kooperation mit dem DGB mit einem Sondierungsworkshop "Corporate Social Responsibility (CSR) - Neue Handlungsfelder für Arbeitnehmervertretungen" durchgeführt.


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