Der DGB begrüßt den Kabinettsentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts, da die wesentlichen Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt werden. Allerdings sieht der DGB noch Nachbesserungsbedarf, wie z.B. bei den Regelungen zu Kontrollen und Sanktionen sowie bei der Auftragsvergabe an Subunternehmen im Bereich der sozialen Dienstleistungen.