Deutscher Gewerkschaftsbund

17.03.2016
DGB profil

Neue Broschüre zur Lohnsteuer 2016 erschienen

Grundbegriffe und Tipps

Am 31. Mai ist Stichtag für die Steuererklärung 2015. Im Schnitt können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 850 Euro zurückholen. Eine neue Broschüre des DGB gibt Tipps für die Steuererklärung und erläutert die wichtigsten Begriffe - von A wie Altersentlastungsbetrag bis Z wie zumutbare Belastung.

Taschenrechner, Geldscheine

Colourbox

Wegen des gesetzlichen Mindestlohns sind weniger Menschen auf ergänzende Hartz IV-Leistungen angewiesen. Das bedeutet aber auch: Es müssen mehr Menschen Lohnsteuer zahlen. Viele setzen sich in diesem Jahr zum ersten Mal mit den Formularen für die Steuererklärung auseinander. Der DGB-Ratgeber "Lohnsteuer Grundbegriffe 2016" erläutert die wichtigsten Begriffe und gibt Hinweise für das korrekte Ausfüllen der Formulare. Denn nur wenn die Ausgaben richtig angegeben werden, können sie im Steuerbescheid berücksichtigt werden - und zu einer Rückzahlung führen.

Werbungskosten geltend machen

Beispiel Werbungskosten: Damit sind Aufwendungen gemeint, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufbringen müssen, um überhaupt Lohn zu erhalten. Dazu zählen zum Beispiel Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, Bewerbungkosten, Ausgaben für Arbeitsmittel und ein Arbeitszimmer sowie Gewerkschaftsbeiträge und Reisekosten. Sie können geltend gemacht werden, wenn sie den Arbeitnehmerpauschbetrag um eine bestimmte Summe überschreiten. In den meisten Fällen ist das der Fall, wenn die Kosten insgesamt höher als 1.600 Euro sind. Diese Grenze ist schnell erreicht: Bereits ein Arbeitsweg von 25 Kilometern schlägt mit 1.650 Euro zu Buche (220 Tage mal 25 Kilometer mal 0,30 Euro Entfernungspauschale = Werbungskosten in Höhe von 1.650 Euro).

Sonderausgaben abrechnen

Viele Steuerzahler können außerdem Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Kosten für Haushaltshilfen und Handwerker geltend machen. Zu den Sonderausgaben gehören unter anderem die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Unterhaltszahlungen an Ex-Partner, Kinderbetreuungs- und Ausbildungskosten, Spenden und Kirchensteuer. Außergewöhnliche Belastungen entstehen zum Beispiel durch Krankheits- oder Beerdigungskosten oder die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung, wenn diese durch Feuer, Naturkatastrophen oder Diebstahl verloren gegangen sind.

 

DGB profil: "Lohnsteuer Grundbegriffe 2016. Von A bis Altersentlastungsbetrag bis Z wie zumutbare Belastung"

Die Broschüre mit vielen weiteren Hinweisen, Infos und Tabellen kann ab sofort beim DGB Bestellservice bestellt werden.


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