Deutscher Gewerkschaftsbund

25.03.2015

Neuer ZDF-Staatsvertrag: Zu viel Einfluss der Exekutive

Personalrat hat auch künftig kein Stimmrecht im Verwaltungsrat

Im März 2014 erklärte das Bundesverfassungsgericht den ZDF-Staatsvertrag für verfassungswidrig, weil Fernsehrat und Verwaltungsrat des Senders zu "staatsnah" besetzt seien. Inzwischen liegt ein neuer Entwurf des Staatsvertrags vor. Der DGB kritisiert allerdings, dass Vertreter der Regierungen von Bund und Ländern auch künftig in den Gremien vertreten sein werden. Im Gegensatz zu den Vertreterinnen und Vertretern der Beschäftigten des Senders: Deren Mitbestimmung in den Gremien ist weiterhin nicht geregelt.

TV-Kamera

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Im Januar 2015 legte die Rundfunk-Kommission der Bundesländer einen neuen ZDF-Staatsvertrag vor. Grund für die Novelle war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2014. Das Bundesverfassungsgericht hatte darin gefordert, den Anteil von Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Parteien und Staat in den ZDF-Gremien auf ein Drittel zu senken.

Positiv: Verbände und Organisationen dürfen Mitglieder selbst bestimmen

Der neue Staatsvertrag soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Der DGB begrüßt in einer Stellungnahme, dass künftig Verbände und Organisationen ihre Mitglieder für den Fernsehrat frei und selbst bestimmt benennen dürfen. Dies war eine zentrale Forderung des DGB, "um den staatlichen Einfluss zu minimieren".

Staatsrechtliche Regelung der Arbeitnehmer-Mitbestimmung fehlt weiterhin

Kritik übt der DGB an der Entscheidung, dass Vertreterinnen und Vertreter des Personalrats des Senders weiterhin keine vollwertige Mitgliedschaft mit Stimmrecht im Verwaltungsrat erhalten: "Hier sollte ein Zeichen im Sinne der Mitbestimmung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesetzt werden, so wie es bereits in einigen anderen Rundfunk-Anstalten der Fall ist."

DGB fordert: Keine Regierungsmitglieder in den Gremien

Mit dem vorliegenden Staatsvertragsentwurf werden die Parteien-Sitze in den ZDF-Gremien ersatzlos gestrichen. Allerdings bleiben die Landesregierungen und die Bundesregierung über eine Ausnahmeregelungeiter vertreten. Besser wäre hier nach Auffassung des Deutschen Gewerkschaftsbundes die Besetzung mit Vertreterinnen und Vertretern der Parteien. Der DGB sei "nach wie vor der Ansicht, dass im Dienste der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Exekutive in den Gremien nicht vertreten sein sollte", heißt es in der Stellungnahme.


 Lesen Sie hier die komplette Stellungnahme des DGB:

Stellungnahme zum Entwurf des 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrages zur Novellierung des ZDF-Staatsvertrages vom 28. Januar 2015 (PDF, 293 kB)

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt die Novellierung des ZDF-Staatsvertrages aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 25. März 2014. Er hatte sich bereits mit einer Stellungnahme zum Normenkontrollverfahren geäußert und sich für eine verfassungsrechtliche Überprüfung des geltenden Staatsvertrags ausgesprochen. Zu einigen Punkten des jetzt vorliegenden Entwurfs nimmt der DGB anbei Stellung.


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