Mit dem Jahreswechsel hat sich einiges für Beschäftigte, Versicherte und BezieherInnen von Grundsicherung geändert: In gleich mehreren Branchen steigen die Mindestlöhne, die Hartz-IV-Regelsätze erhöhen sich und die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung werden angehoben. Außerdem stehen wichtige Tarifrunden an. Ein Überblick.
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Seit dem 1. Januar 2014 gilt für alle Beschäftigten aus EU-Mitgliedsstaaten auch in Deutschland die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie garantiert ArbeitnehmerInnen aus EU-Staaten, in jedem anderen Land der Europäischen Union ein Arbeitsverhältnis eingehen und dort eine Beschäftigung aufnehmen zu können. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit für EU-BürgerInnen gilt in Deutschland seit dem 1. Mai 2011 ohne Einschränkungen. Lediglich für Beschäftigte aus den erst 2007 beigetretenen EU-Staaten Bulgarien und Rumänien galt in Deutschland und einigen anderen EU-Ländern noch bis zum 31. Dezember 2013 keine Freizügigkeit. Diese von der EU gestattete Übergangsregelung endete mit Beginn dieses Jahres.
Seit dem 1. Januar 2014 gelten neue Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen: In der allgemeinen Rentenversicherung West erhöht sie sich von derzeit 5.800 Euro auf 5.950 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung Ost steigt auf 5.000 Euro (zuvor 4.900 Euro). In der Gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 53.550 Euro jährlich. Einkommen, das über die Beitragsbemessungsgrenzen hinausgeht, wird bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge nicht berücksichtigt.
Ab diesem Jahr ist die neue elektronische Gesundheitskarte der Krankenversicherungen Pflicht.
Mit Beginn dieses Jahres wurden die Regelsätze für die Grundsicherung erhöht. Das gilt sowohl für die Sozialhilfe als auch für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die neuen Regelsätze:
Regelbedarfsstufe | neuer Regelsatz ab 1.1.2014 |
---|---|
Regelbedarfsstufe 1 Alleinlebende |
391 Euro |
Regelbedarfsstufe 2 Paare/Bedarfsgemeinschaften |
353 Euro |
Regelbedarfsstufe 3 Erwachsene im Haushalt anderer |
313 Euro |
Regelbedarfsstufe 4 Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren |
296 Euro |
Regelbedarfsstufe 5 Kinder von 6 bis unter 14 Jahren |
261 Euro |
Regelbedarfsstufe 6 |
229 Euro |
Mehrere allgemeinverbindliche Branchen-Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz sind zum 1. Januar 2014 gestiegen:
Auch in der Leiharbeit steigen die Mindestlöhne in drei Stufen. In der ersten Stufe ab 1. Januar 2014 bereits auf 8,50 Euro (West).
Nach dem Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz („Rente mit 67“) steigt das gesetzliche Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Im Laufe dieses Jahres steigt es auf 65 Jahre und drei Monate. Betroffen sind Versicherte mit dem Geburtsjahrgang 1949, die in diesem Jahr in Rente gehen.
In mehreren größeren Branchen stehen in diesem Jahr Tarifrunden an. Wichtige Termine fürs erste Halbjahr: