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DGB prangert unfaire Besoldung von Frauen an

Eine Polizistin im Dienst Eine Polizistin im Dienst
Polizeibeamtin in Berlin: Wird sie gegenüber ihren männlichen Kollegen benachteiligt?
Quelle: dpa/Gero Breloer
Frauen verdienen im Staatsdienst deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen: Laut einer Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) liegt die Besoldungsdifferenz bei 18,7 Prozent. Schuld daran sei die hohe Teilzeitquote von Frauen – und die angeblich schlechteren Karrierechancen.

Beamtinnen verdienen in Deutschland deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen. Frauen im Staatsdienst verdienen 18,7 Prozent weniger als Beamte, ergibt eine Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), die WELT ONLINE vorliegt. In der Privatwirtschaft liegt der Lohnunterschied bei 23 Prozent.

Besonders stark ist das Einkommensgefälle laut der Studie im mittleren und höheren Dienst, wo es bei 23,2 und 22,6 Prozent liegt. Richterinnen verdienen 20,1 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. „Öffentliche Arbeitgeber sollten als leuchtendes Vorbild vorangehen, wenn es um die Gleichstellung von Mann und Frau geht“, sagte Ingrid Sehrbrock, stellvertretende DGB-Vorsitzende, WELT ONLINE. Aber das Gegenteil sei der Fall.

Die ungleiche Bezahlung liegt den Studienautoren zufolge zu einem Großteil an der hohen Teilzeitquote der weiblichen Beamten. Fast die Hälfte der Beamtinnen und Richterinnen seien teilzeitbeschäftigt. Der Frauenanteil an den Teilzeitbeschäftigten betrage 80 Prozent.

Aber auch unter Vollzeitbeschäftigten bleibt eine Lohndifferenz bestehen. Fasst man alle vollzeitbeschäftigten Beamten zusammen, verdienen Beamtinnen immer noch 7,7 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Im gehobenen Dienst sind es sogar 12,2 Prozent weniger, im mittleren Dienst liegt der Unterschied bei 11,6 Prozent, unter Richterinnen und Richtern beträgt er 10,5 Prozent.

Das liegt einerseits daran, dass Frauen in den Spitzenämtern der Laufbahn weniger oft vertreten sind. Je höher die Besoldungsgruppe, desto geringer der Frauenanteil. Die Spitzenämter B1 bis B11 sind dem DGB zufolge zu 87,4 Prozent mit Männern besetzt. Beamtinnen stiegen zwar in den gleichen Ämtern ein. Nach zehn, spätestens aber nach 20 Jahren hätten die Männer ihre Kolleginnen um ein bis zwei Besoldungsgruppen hinter sich gelassen. Dass Frauen kaum in Führungspositionen aufrückten, sei ein Beleg für eine „Kultur männlich dominierter Führung im öffentlichen Dienst“, urteilen die Arbeitnehmervertreter. Allerdings sind in mehreren Bundesländern sogenannte Gleichstellungsgesetze in Kraft, nach denen Frauen bei gleicher Qualifikation gegenüber Männern bevorzugt befördert werden.

Als weiteren Grund für die ungleiche Bezahlung sieht der DGB, dass im Besoldungsrecht Berufe, die überwiegend von Frauen ausgeübt werden, geringer bewertet werden. „Mir konnte aber noch niemand überzeugend darlegen, warum ein Gymnasiallehrer mehr verdient als eine Grundschullehrerin. Sie hat wohl kaum weniger Verantwortung für eine erfolgreiche Schullaufbahn ihrer Schüler“, sagt die DGB-Vorsitzende Sehrbrock.

Als Lösungsansatz für das Erreichen der Entgeltgleichheit im öffentlichen Dienst sieht der DGB vor allem, es auch Teilzeitkräften zu ermöglichen, aufzusteigen. Es sei „höchste Zeit für die öffentlichen Arbeitgeber“, so Sehrbrock, „Teilzeit und Erwerbsunterbrechungen nicht länger als ‚abweichendes Verhalten’ vom männlichen Normal-Beamten anzusehen“. Transparente Personalentscheidungen seien ein erster Schritt, flexible Führungsstrukturen die konsequente Folge. „Führen in Teilzeit oder im Tandem ist möglich, dafür gibt es genügend Beispiele“, sagt die DGB-Vorsitzende.

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