Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant, das Betriebsrentengesetz zu ändern und ein "Neues Sozialpartnermodell Betriebsrente" einzuführen. Der DGB ist für den Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge. Der Gesetzentwurf reiche aber bei weitem nicht aus, um Betriebsrenten so zu verbreiten, wie es notwendig wäre.
DGB/Simone M. Neumann
Es sei fraglich, ob der Vorschlag des BMAS Arbeitgebern, die ihren Arbeitnehmern schon bisher keine betriebliche Altersversorgung angeboten haben, "einen neuen Anschub gibt, jetzt den Beschäftigten eine Betriebsrentenzusage zu erteilen" – so der DGB in einer Stellungnahme.
Besonders bei der Altersversorgung bisher "unterversorgter" Beschäftigter würden der Gesetzentwurf kaum Fortschritte bringen: vor allem bei Beschäftigten in kleinen Unternehmen ohne Tarifbindung und Betriebsrat sowie kurzfristig Beschäftigten mit häufigen Arbeitgeberwechseln. Gerade für diese Beschäftigtengruppen sei eine bessere Altersvorsorge aber notwendig, um sie im Alter vor Armut zu schützen.
Das "Neue Sozialpartnermodell Betriebsrente" stellt Tarifverträge in den Mittelpunkt der zusätzlichen betrieblichen Altersvorsorge.
Der DGB betont in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf die wichtige Rolle der Betriebsrenten als "flankierende" Altersvorsorge. Allerdings sei es nicht die Aufgabe der betrieblichen Altersvorsorge, "die Versäumnisse des Gesetzgebers in der Rentenpolitik" auszugleichen. Tarifpolitik und tarifliche Regelungen zu Betriebsrenten könnten "niemals staatliche Sozialpolitik ersetzen".
Die Sicherung einer lebensstandardsichernden Versorgung im Alter kann nicht allein den Tarifvertragsparteien überantwortet werden.
Sie könnten sie jedoch an einigen Stellen flankieren – wenn die Rahmenbedingungen stimmen. "Sozialpolitik ist eine ureigene Aufgabe des Staates", so der DGB in seiner Stellungnahme. "Eine Abkehr des Staates aus der Verantwortung für eine lebensstandardsichernde Altersversorgung lehnen DGB und Mitgliedsgewerkschaften ab. Die Sicherung einer lebensstandardsichernden Versorgung im Alter kann nicht allein den Tarifvertragsparteien überantwortet werden."
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant, das Betriebsrentengesetz zu ändern („Neues Sozialpartnermodell Betriebsrente“, § 17b BetrAVG). Aus Sicht des DGB reicht die geplante Gesetzesänderung bei weitem nicht aus, um die betriebliche Altersvorsorge in der Arbeitswelt so zu verbreiten, wie es erforderlich wäre "um allen Beschäftigten eine verbesserte Einkommenssituation im Alter zu ermöglichen".