Der DGB begrüßt die geplante Novellierung des Mutterschutzrechts in weiten Teilen. Allerdings müssten die Regelungen zur Nachtarbeit aus Sicht des DGB noch korrigiert werden.
DGB/Simone M. Neumann
Bei der öffentlichen Anhörung im Bundestag am 19. September machte Anja Weusthoff, Leiterin der Abteilung Frauen-, Gleichstellungs- und Familienpolitik beim DGB-Bundesvorstand, deutlich, dass es auf die richtige Balance zwischen gleichberechtigter Teilhabe und dem Schutz von Schwangeren und Müttern ankommt. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass werdende Mütter in der Zeit von 20 bis 22 Uhr arbeiten dürfen, wenn sie ausdrücklich zustimmen. Die DGB-Expertin wies darauf hin, dass abhängig Beschäftigte sich unter Umständen nicht frei entscheiden können. Ausnahmen vom Nachtarbeitsverbot sollten aus Sicht des DGB ausschließlich nach einer unabhängigen Gefährdungsbeurteilung, bei der die Frau angehört wird, gestattet sein. Weusthoff sprach sich auch dafür aus, psychische Belastungen im Gesetzestext gleichberechtigt mit technisch-physischen Belastungen zu berücksichtigen.
Infos zu Lohngerechtigkeit, befristete Teilzeit, Mutterschutz im einblick 14/2016
Stellungnahme der stellvertretenden DGB-Vorsitzenden Elke Hannack